Oberhausen. Bürger sollen binnen vier Wochen Facharzttermin bekommen. Oberhausener Ärzte sehen Probleme.
Auf einen Termin beim Facharzt können besonders Kassenpatienten oft lange warten. Deswegen ist Ende Juli ein Gesetz in Kraft getreten, das die Wartezeit für Termine beim Facharzt auf maximal vier Wochen beschränkt. Was sich erstmal nicht schlecht anhört stößt Institutionen in Oberhausen schlecht auf. Der Grund: Das neue Gesetz sei weder sinnvoll noch umsetzbar.
Zum Hintergrund: Das neue Versorgungsstärkungsgesetz sieht neben der Vier-Wochen-Garantie auch sogenannte „Termin-Servicestellen“ der regionalen Kassenärztlichen Vereinigungen vor, die Patienten Termine beim Facharzt vermitteln sollen. Leerstehende Praxen in überversorgten Gebieten dürfen nur dann nachbesetzt werden, wenn es für die Versorgung der Patienten nötig ist.
Dr. Peter Kaup, Vorsitzender der Ärztekammer Nordrhein Kreisstelle Oberhausen, sieht Wartezeitenproblematik weniger kritisch als die Bundesregierung: „Wenn in Oberhausen ein Patient zum Facharzt muss, das heißt wenn er von einem Hausarzt dorthin verwiesen wird, dann geschieht das in Oberhausen sehr zeitnah.“ Für ihn schließen sich Teile des neuen Gesetzes gegenseitig aus. „Es soll weniger Fachärzte, aber verkürzte Wartezeiten geben. Das ist nicht umsetzbar.“
Freie Arztwahl eingeschränkt
Ähnlich kritisch steht dem Gesetz auch die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein gegenüber. Deren Leiter des Bereichs Kommunikation, Dr. Heiko Schmitz, sagt: „Ausgeblendet werden sowohl von der Politik als auch von den Krankenkassen die erheblichen Mitversorgungseffekte durch Praxen in größeren Städten.“ Die würde nämlich nicht nur die ortsansässige Bevölkerung, sondern auch einen großen Teil der Pendler mit versorgen, so Schmitz. Zudem sieht er die freie Arztwahl durch das Gesetz eingeschränkt. Dass Patienten zu ihrem Wunscharzt kämen, könne nicht Bestandteil der Termingarantie sein. „Es kommen Fahrzeiten, Entfernungen und ihnen bislang unbekannte Ärzte auf die Patienten zu.“ In Oberhausen seien noch keine vom Gesetz vorgesehenen Terminservicestellen eingerichtet worden. Es gelte allerdings eine Übergangsfrist von sechs Monaten. „Unvorbereitet sind wir nicht, da wir heute schon Services für Patienten bereitstellen, etwa bei der Suche nach dem richtigen Arzt“, so Schmitz.
Auch für Oberhausener Krankenhäuser könnte sich künftig etwas ändern. Schließlich sieht das Gesetz vor, dass Terminservicestellen Patienten ambulante Termine im Krankenhaus vermitteln müssen, wenn ein Termin beim Facharzt innerhalb von vier Wochen nicht möglich ist. Sanja Popić, Klinikgeschäftsführerin der Helios St. Elisabeth Klinik, erklärt: „Wie sich das Gesetz auf den Ablauf und das Patientenaufkommen in unserer Klinik auswirken wird, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt noch gar nicht abschätzen:“ Dazu gäbe es noch zu viele offene Variablen.