Oberhausen. Nicht fachgerechte Eigenleistungen in zwei Häusern sorgen für Ärger an der Teutoburger Straße. Rohbau-Abnahme im Januar noch ohne Beanstandung.

Eigentlich sollten die neun neuen Einfamilienhäuser an der Teutoburger Straße längst bezogen sein. Doch anstatt dort frisch gebackene Häusle-Besitzer und spielende Kinder anzutreffen, tut sich nichts auf dem Gelände, auf dem einst ein Obdachlosen-Haus der Stadt gestanden hat: Baustopp.

Das beklagen nicht nur Betroffene, die zum Teil längst ihre Bleiben gekündigt haben und nun provisorisch beispielsweise bei Verwandten untergekommen sind. Auch Klaus Löwenthal, Geschäftsführer der Aachener Bau- und Grund Vermögensverwaltungs GmbH, die das etwa 1700 Quadratmeter große Gelände 2013 gekauft hat, bedauert dies und zeigt Verständnis für die Käufer. Allerdings: „Zu dem Baustopp kam es, nachdem zwei Käufer in Zahlungsverzug gekommen sind.“ Sie hätten daraufhin in Eigenleistung den Ausbau des Rohbaus begonnen; dies wiederum habe die Stadt untersagt.

Warten auf das Okay des Prüfers

Stadtsprecher Uwe Spee bestätigt: „Der Bereich Bauordnung hat aufgrund einer Prüfung durch einen Statiker diesen Baustopp verhängt, weil einige Teile des Baukörpers nicht so ausgeführt worden sind, wie es die Baugenehmigung vorgeschrieben hat.“

Was ist eigentlich ein Baustopp?

„Baustopp“ ist der umgangssprachliche Ausdruck für eine „Baueinstellungsverfügung“ im rechtlichen Sinne. Da das Bauordnungsrecht in Deutschland in die Gesetzgebungskompetenz der Länder fällt, gibt es keine bundesweit geltende Regelung.

Unter einem Baustopp versteht man die bauordnungsrechtliche Anordnung der Einstellung aller Bauarbeiten an einem Neu- oder Umbau.

Ein Baustopp kann beispielsweise verhängt werden, wenn das Gebäude zu dicht an eine Nachbargrenze, zu breit oder zu hoch gebaut wird und somit Bedingungen eines rechtskräftigen Bebauungsplans oder der Baugenehmigung nicht eingehalten werden.

Bis zur Abnahme des Rohbaus im Januar 2015 sei alles reibungslos verlaufen, sagt Klaus Löwenthal: „Die ging ohne jede Beanstandung über die Bühne.“ Inzwischen seien die meisten der vom Prüfstatiker aufgelisteten Mängel behoben worden, sagt Uwe Spee: „Wir warten derzeit auf das abschließende Okay des Prüfers für die letzten verbliebenen Mängel. Dann wird der Baustopp natürlich aufgehoben.“

Warum aber können die bereits fertigen, nicht beanstandeten Häuser noch nicht bezogen werden? Spee: „Alle neun Häuser zusammen ergeben ein einziges Projekt, für das es nur im Paket eine einzige Baugenehmigung gab. Also können wir erst dann den Baustopp aufheben, wenn der Prüfstatiker für alle Häuser sein Okay gegeben hat.“

Gebäude entstand 1952

Das ärgert Klaus Löwenthal: „Ich hoffe, dass die Stadt das möglichst schnell ändert. Denn dann könnten die meisten der neuen Eigentümer sofort weitermachen.“ Dennoch: Löwenthal geht davon aus, dass spätestens in sechs Wochen der Ausbau weitergehen kann.

Bevor die Neubauten entstanden sind, stand auf dem Gelände ein Gebäude, das 1952 gebaut und von der Stadt bis 2010 als Unterkunft für Obdachlose genutzt wurde. Danach stand es leer, wurde inzwischen abgerissen. Die neuen, behindertenfreundlichen Einfamilienhäuser seien seit langem verkauft. Ursprünglich sollten sie im Frühjahr 2014 bezogen werden; das sagte Klaus Löwenthal im August 2013.