Oberhausen. Christina Bohnes soll eine fremde Geldbörse einfach eingesteckt haben. Die Frau schildert den Fall aber ganz anders. Sie hat Einspruch eingelegt.

Eine verzwickte Situation ist das. Christina Bohnes fühlt sich völlig überrumpelt. Die Oberhausenerin, alleinerziehende Mutter eines vierjährigen autistischen Sohnes, soll 300 Euro Geldstrafe zahlen. Das ist ziemlich viel Geld für sie. Überhaupt versteht die junge Mutter nicht, wie sie in diese Situation geraten konnte.

Am Amtsgericht Oberhausen liegt gegen sie ein Strafbefehl vor. „Wegen Fundunterschlagung“, sagt Amtsgerichtsdirektor Joachim Busch. Die junge Frau soll am 14. März in der Filiale eines Supermarktes ein Portemonnaie gefunden und eingesteckt haben, anstatt es abzugeben.

Christina Bohnes erzählt diese Geschichte jedoch ganz anders. „Ich war einkaufen mit meinem Sohn und meinem Partner“, sagt sie. Sie habe habe eine Geldbörse in der Obstauslage entdeckt und sie dann an sich genommen, schildert Christina Bohnes den Vorfall. Sie sei gerade mit ihrem Sohn beschäftigt gewesen und habe die Börse eingesteckt.

Im Portemonnaie sei kein Geld gewesen

„Wir sind dann nach Hause gefahren“, schildert die Oberhausenerin den weiteren Ablauf. Dort hätte sie sich das Portemonnaie angesehen. „Da waren ein Ausweis und alles Mögliche drin“, sagt sie. Allerdings kein Geld. Christina Bohnes nahm ein Telefonbuch zur Hand und suchte nach der Besitzerin der Geldbörse. Sie rief die Frau an. „Sie sagte, es würde reichen, wenn ich das Portemonnaie einfach bei ihr in den Briefkasten werfe, aber das wollte ich nicht“, sagt Christina Bohnes. Sie bat die Frau, vorbeizukommen und ihre Geldbörse persönlich abzuholen.

Sie trafen sich vor dem Haus, in dem Christina Bohnes wohnt. Die Frau nahm ihre Geldbörse an sich. Sie sei sehr nervös gewesen. „Dann kam auf einmal die Polizei“, erzählt die Mutter. Die Frau habe sie beschuldigt, 50 Euro aus dem Portemonnaie genommen zu haben. „Sie hat gegen mich Anzeige erstattet.“

„Jetzt soll ich die Geldbörse auch noch komplett an mich genommen haben“, wundert sie sich. Sie hätte sie im Geschäft oder bei der Polizei abgeben müssen, habe man ihr gesagt. Kameras filmten, wie sie die Börse einsteckte.

Christina Bohnes hat jedenfalls gegen den Strafbefehl Einspruch eingelegt. Nun wird der Geldbörsen-Fall vor dem Amtsgericht verhandelt. Ein Termin steht bislang noch nicht fest.

Fund nicht tagelang liegen lassen - Polizei gibt Tipps 

Wie verhalte ich mich, wenn ich eine Börse finde?

Andreas Wilming-Weber, Sprecher der Polizei Oberhausen: In einem Geschäft würde ich sie sofort an der Kasse oder beim Leiter des Geschäftes abgeben. Finde ich sie draußen, sind Polizei oder Fundbüro die besten Adressen. Oder ich schaue, ob ich die Adresse des Besitzers finde und die Börse persönlich zurück bringe. Einen Fundgegenstand sollte man nicht tagelang zu Hause liegen lassen. Das könnte als Fundunterschlagung ausgelegt werden. Die ist strafbar.

Wie stellt ein Finder sicher, dass ihm nicht unterstellt wird, er hätte Geld aus der Börse genommen?

Andreas Wilming-Weber: Einem Finder, der sich die Mühe macht, seinen Fund abzugeben, unterstellen wir grundsätzlich, dass er ehrlich ist. Andernfalls müssen klare Beweise fürs Gegenteil vorliegen. Würden wir nicht von der Ehrlichkeit des Finders ausgehen, würden wir falsche Signale senden. Es würde sich keiner mehr trauen, eine gefundene Geldbörse an sich zu nehmen. Wenn jemand eine gestohlene und dann weggeworfne Geldbörse findet, aus der Geld und Papier fehlen, glauben wir in der Regel dem Finder, dass das Geld schon raus war. Es ist unwahrscheinlich, dass ein Dieb erst das Geld nimmt und sich als scheinbar ehrlicher Finder präsentiert.

Wie sieht’s mit Finderlohn aus?

Andreas Wilming-Weber: Das ist keine Sache der Polizei; hier gilt der Paragraf 971 des Bürgerlichen Gesetzbuches.