Oberhausen. .
Sie haben ihr Leben ruiniert mit einer dummen Idee, einem vorgetäuschten Überfall auf sich selbst, von dem sie sich finanzielle Vorteile versprachen. Zwei ehemalige Oberhausener Polizeibeamte sind mittlerweile nicht nur arbeitslos, das Amtsgericht Oberhausen erließ zudem gegen beide Männer Strafbefehle, weil sie eine Straftat vorgetäuscht haben.
Einer der beiden Täter erhielt eine elfmonatige Bewährungsstrafe plus 5000 Euro Geldbuße. Der andere Ex-Beamte muss 8000 Euro Geldstrafe zahlen. Ihren Dienst hatten die beiden Streifenpolizisten, zur Zeit der Tat 39 und 33 Jahre alt, bereits vor dem Gerichtstermin quittiert.
Was sie sich zu Schulden kommen ließen: Die beiden ehemaligen Beamten hatten im Juni 2011 einen brutalen Überfall auf sich fingiert. Angeblich waren sie dem Hinweis eines Informanten gefolgt, nachdem auf der Knappenhalde Drogengeschäfte laufen sollten.
Auf der Halde, hatten die Polizisten später erklärt, wären sie von mehreren Männern angegriffen und mit einer Eisenstange schwer verletzt worden. Einer der Polizisten schaffte es damals sogar, mit vermeintlich schweren Kopfverletzungen auf der Intensivstation eines Krankenhauses zu landen. Und warum das alles? Die Beiden wollten eine möglichst hohe Summe von einer privaten Dienstunfähigkeitsversicherung abzocken.
Strafmaß abgemildert
Womit sie wohl nicht gerechnet hatten: Die Mitarbeiter der Ermittlungskommission, die Staatsanwaltschaft und Polizei damals sofort gründeten, verdächtigten ziemlich schnell die eigenen Kollegen.
Als sich der Verdacht erhärtete, reagierten die Kollegen des Duos entsetzt. Nicht nur über das kriminelle Verhalten der Beiden, sondern auch darüber, von ihnen so getäuscht worden zu sein. „Da waren auch viele Emotionen im Spiel“, erklärte ein Sprecher der Polizei. Zumal es damals in anderen Städten tatsächlich gefährliche Übergriffen auf Polizisten gegeben hatte.
Eine erste Verhandlung gegen die Ex-Polizisten, die bereits für den 7. September 2012 angesetzt worden war, musste verschoben werden. Die Beiden hatten sich zwar freiwillig bereit erklärt, aus dem Dienst auszuscheiden. Doch wollte das Gericht zunächst auch die Entscheidung des Arbeitgebers abwarten, erklärte Amtsgerichtsdirektor Berthold Bendorf am Freitag. So konnte das Gericht bei der Strafhöhe berücksichtigen, dass beide Täter nicht mehr im Beamtendienst sind.