Oberhausen. Bei der Festnahme soll der Polizist einen betrunkenen 47-Jährigen geschlagen haben, obwohl dieser schon am Boden lag. Video hatte Ermittlungen in Gang gebracht.

Im Prozess gegen einen Polizisten wegen Körperverletzung im Amt hat der 35-jährige Beamte zwar Schläge zugegeben - diese jedoch mit der heftigen Gegenwehr des mutmaßlichen Opfers begründet. Der betrunkene 47-Jährige habe ihm unvermittelt ins Gesicht geschlagen, als er dessen Personalien feststellen wollte, sagte der Polizeibeamte am Mittwoch vor dem Amtsgericht in Oberhausen. "Es ging eine große Keilerei zwischen uns los." Der Beamte erlitt laut Attest unter anderem eine Prellung im Gesicht und war mehrere Wochen dienstunfähig.

Oberhausener bestreitet, die Polizisten angegriffenen zu haben

Der 47-Jährige bestritt dagegen, den Beamten angegriffen zu haben. Der Polizist sei ihm hinterhergerannt und habe ihn mit Tritten und Schlägen attackiert. "Ich hatte Angst, zu sterben", sagte der selbstständige Hausmeister. Er erlitt mehrere Prellungen unter anderem am Kopf.

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Die Rangelei hatte sich im April 2014 vor der Kneipe "Anno 1700" in Oberhausen abgespielt, nachdem der 47-Jährige den Beamten laut Anklage als "Pisser" und "Pimmel" beleidigt haben soll. Das Verfahren kam ins Rollen, nachdem in sozialen Internet-Netzwerken ein Video von dem Geschehen aufgetaucht war.

Auch der Festgenommene ist angeklagt - wegen Körperverletzung und Beleidigung

Das Filmchen wurde am frühen Morgen von einer Nachbarwohnung der Kneipe aus einem höher gelegenen Fenster heraus aufgenommen. Es zeigt den Kampf, bei dem mehrere Polizeibeamte eingreifen mussten, bis dem 47-Jährigen Fesseln angelegt werden können.

Es sei ihm und einer Kollegin nicht gelungen, den Mann zu fixieren, sagte der angeklagte Polizist. "Als ich ihn nicht sichern konnte, habe ich im Kopfbereich und Schulterbereich einzelne Schläge getätigt." Der 47-Jährige ist unter anderem wegen Körperverletzung und Beleidigung angeklagt. Die Staatsanwaltschaft hatte auch gegen eine 33-jährige Polizistin ermittelt. Dieses Verfahren war wegen geringer Schuld gegen Zahlung von 500 Euro eingestellt worden. (dpa)