Oberhausen. . Ein 34-Jähriger aus Oberhausen muss für drei Jahre und drei Monate ins Gefängnis. Sein Mittäter kommt mit einer Bewährungsstrafe davon.
Die Hoffnung, mit gärtnerischen Bemühungen den eigenen Drogenkonsum zu decken und nebenbei noch Geld zu verdienen, ist nicht auszurotten und übersteigt die Angst vor Strafe. Denn illegale Cannabis-Plantagen werden häufig entdeckt. Das wissen zwei 31 und 34 Jahre alte Oberhausener, die Donnerstag wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz vom Landgericht Duisburg verurteilt wurden, nun ganz genau.
Mit einem anonymen Schreiben war die Oberhausener Polizei im Herbst 2014 darüber informiert worden, dass zwei junge Männer einen Hallenkomplex mit Wohnanbau an der Akazienstraße offenbar zweckentfremdeten. Selbst bei geschlossenen Türen und Fenstern rieche es penetrant nach Marihuana, so der unbekannte Informant.
Die Polizei ermittelte und stieß auf weitere verdächtige Indizien: So war der Mieter eines ehemaligen Gartenbau-Geländes bereits einschlägig bekannt. Und obwohl dort angeblich keine Geschäftstätigkeiten stattfanden und es für ein angemeldetes Gewerbe keine Umsätze gab, registrierte der Stromversorger einen ungewöhnlich hohen Energieverbrauch.
150 Pflanzen und ein Kilo Marihuana
Bei einer Durchsuchung des Komplexes fand die Polizei am 4. November 2014 genau das, was sie schon erwartet hatte: Auf einer Empore der Halle entdeckten die Beamten eine relativ professionelle Cannabis-Plantage. 150 Pflanzen in unterschiedlichen Wachstumszuständen wurden beschlagnahmt. Daneben fand sich fast ein Kilo Marihuana, das teils aus unbekannten Quellen, teils aus der eigenen Ernte stammte.
Die beiden Angeklagten legten Donnerstag Geständnisse ab, mit denen sie den Anklagevorwurf rückhaltlos einräumten. Und sie ersparten dem Gericht Arbeit, indem sie formlos auf weitere beschlagnahmte Gegenstände verzichteten: Die lange Liste, die der Staatsanwalt im Rahmen der Anklageverlesung herunter gebetet hatte, verzeichnete Folien und Transportbehälter aller Art, Heizlampen, Standheizungen, Belüftungssysteme und Ventilatoren.
Der vorbestrafte 34-Jährige wurde zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt, sein drei Jahre jüngerer Mittäter kam mit einer 18-monatigen Bewährungsstrafe davon.