Oberhausen. . Das auch für Oberhausen zuständige Sozialgericht in Duisburg verzeichnet 2014 zehn Prozent mehr Verfahren zur Grundsicherung. Letzte Chance für viele.
Auch zehn Jahre nach der Einführung von Hartz IV (Arbeitslosengeld II) ist das auch für Oberhausen zuständige Sozialgericht in Duisburg noch erheblich mit Klagen zum Thema Grundsicherung beschäftigt: So gingen im vergangenen Jahr gleich 5219 neue Verfahren zu Hartz IV ein – das waren rund zehn Prozent mehr als noch 2013. Somit entfielen rund 43 Prozent aller 12 325 Verfahrenseingänge (minus 7,9 Prozent) beim Sozialgericht auf Streitigkeiten bei Hartz IV.
Das Gericht, das für Duisburg, Essen, Mülheim, Oberhausen und für die Kreise Wesel und Kleve zuständig ist, befasst sich mit allen Angelegenheiten der Sozialgesetzgebung. Dazu zählen etwa Streitfälle zur Renten-, Arbeitslosen-, Kranken-, Pflege- oder Unfallversicherung, zu Eltern- und Erziehungsgeld sowie zu Leistungen für Asylbewerber. Und eben auch zu Hartz IV. Dass dabei die Streitzahlen so gestiegen sind, erklärt Sozialgerichtspräsident Ulrich Scheer wie folgt: „Die Kläger sind trotz der wirtschaftlich positiven Entwicklung nicht am Aufschwung beteiligt.“ Dies spiegele den Umstand wider, dass immer mehr Menschen ein geringes oder gar kein Einkommen hätten. Das Verfahren vor dem Sozialgericht biete so für viele „die letzte Chance“, ihr Einkommen zu sichern oder zumindest leicht zu verbessern.
Höchste Quote in ganz NRW
Laut Scheer arbeiten die Richter am Duisburger Sozialgericht auch besonders gut: „2014 konnte jeder Richter und jede Richterin in Vollzeit hier durchschnittlich 408 Verfahren zum Abschluss bringen. Das ist die höchste Erledigungsquote in ganz NRW“, erläutert der Gerichtspräsident. Dies ist nicht der einzige landesweite Spitzenwert: Auch bei der Verfahrensdauer für Hartz-IV-Streitverfahren im „einstweiligen Rechtsschutz“ – also Fälle mit besonderer Eilbedürftigkeit, die 2014 um gleich 17 Prozent zugenommen haben – liegen die Duisburger ganz vorn: Die Verfahren seien im Schnitt nach „fünf bis sechs Wochen“ abgeschlossen.
Nicht an vorderster Stelle steht dagegen die Zahl der Klagen, die erfolgreich waren. Was aber ein gutes Zeichen ist, meint Scheer. „Rund 40 Prozent der Verfahren endeten mit einem vollen oder teilweisen Erfolg der Kläger. Das ist in etwa Landesdurchschnitt, es zeigt aber auch, dass die Verwaltung gut gearbeitet hat und wir ihre Entscheidungen am Sozialgericht nicht revidieren mussten.“
Als positiv wertet Scheer auch den Umstand, dass die Duisburger Richter trotz hoher Arbeitsbelastung es 2014 sogar geschafft hätten, die Zahl der noch anhängigen Verfahren um 589 (4,6 Prozent) zu verringern. Zudem entwickele sich der „elektronische Rechtsverkehr“ ordentlich.