Oberhausen. . Bessere Bezahlung für Vollzeitbeschäftigte ab 1. Januar. Mehr Geld auch für Teilzeitbeschäftigte in Oberhausen. Minijobber könnten profitieren.
Mehr als 19.100 Oberhausener werden vom seit dem 1. Januar 2015 geltenden gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro profitieren. Sie verdienten bislang weniger als 8,50 Euro brutto pro Stunde, nun werden viele Niedrig-Lohn-Jobber im Schnitt 1930 Euro mehr im Jahr zur Verfügung haben.
Die Gewerkschaft Nahrung, Genuss, Gaststätten (NGG) geht davon aus, dass sich das auch bei der Kaufkraft positiv bemerkbar macht. Sie beruft sich dabei auf eine Studie des Pestel Instituts Hannover, das davon ausgeht, dass die Kaufkraft allein in Oberhausen um 36,9 Millionen Euro zunehmen wird.
Ab wann gilt der Mindestlohn und wie hoch wird er sein?
Von Januar 2015 erhalten alle Beschäftigten grundsätzlich mindestens 8,50 Euro brutto pro Stunde. Es gelten jedoch Übergangsfristen für manche Branchen bis Ende 2017.
Was ist mit den Saisonarbeitern, gilt für sie eine Sonderregel?
Beschäftigte, die befristet in einer Saison etwa im Hotel- und Gaststättengewerbe oder in der Landwirtschaft arbeiten, erhalten den Mindestlohn. Allerdings gibt es voraussichtlich in der Landwirtschaft einen Tarifvertrag, der erst in 2017 den Mindestlohn erreicht und ab November 2017 auch überschreitet.
Gibt es weitere Ausnahmen?
Ja, für Zeitungszusteller. Sie haben ab 1. Januar 2015 mindestens Anspruch auf 75 Prozent des Mindestlohns (6,38 Euro), ab 1. Januar 2016 auf 85 Prozent (7,23 Euro) und von 2017 an dann Anspruch auf mindestens 8,50 Euro pro Stunde.
Gilt der Mindestlohn auch für ausländische Beschäftigte?
Ja, alle Beschäftigten, die in Deutschland arbeiten, haben ab 2015 grundsätzlich Anspruch auf den Mindestlohn von 8,50 Euro. Das gilt auch, wenn die Beschäftigten oder ihre Unternehmen, bei denen sie angestellt sind, aus dem Ausland kommen.
Welche Personengruppen sind noch ausgenommen?
Minderjährige sind von der Regelung ausgeschlossen. Auch für Auszubildende, junge Leute in Einstiegsqualifizierungen oder Pflichtpraktikanten im Rahmen einer Ausbildung oder eines Studiums gilt der Mindestlohn nicht. Menschen, die ein freiwilliges Orientierungspraktikum absolvieren, haben erst nach einer Dauer von drei Monaten Anspruch darauf, Langzeitarbeitslose sechs Monate nach Aufnahme einer Tätigkeit.
Gelten die Branchenmindestlöhne?
Ja, sie behalten weiterhin ihre Gültigkeit. Kein Arbeitgeber darf sie mit dem Hinweis auf den gesetzlichen Mindestlohn kürzen.
Haben Minijobber Anspruch auf den Mindestlohn?
Ja, auch Volljährige mit geringfügiger Beschäftigung (bis zu 450 Euro im Monat) haben Anspruch auf 8,50 Euro pro Stunde. Das Gehalt wird bei Minijobbern ohne Abzüge (brutto gleich netto) ausgezahlt.