Oberhausen.

Die Oberhausener Stadtspitze reagiert auf die klare Müllkosten-Schlappe vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf. „Wir werden alle Müllgebühren-Bescheide für das Jahr 2015 angesichts des deutlichen Urteils nur unter Vorbehalt herausgeben“, sagte Rechtsdezernent Frank Motschull der WAZ.

Im Klartext: Sollte die Stadt in der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Münster ebenfalls verlieren und die Müllgebühren mit den GMVA-Abfallverbrennungspreisen als überhöht gewertet werden, dann erhalten nicht nur die Kläger, sondern auch alle anderen Bürger zu viel gezahlte Gebühren für 2015 zurück.

Müllgebühren waren reine Trickserei

2013 sind die Müllbescheide der Stadt ebenfalls rechtlich offen gehalten worden; für die Jahre 2011, 2012 und 2014, die alle noch in Münster entschieden werden müssen, hat die Politik den Bürgern versprochen, im Fall des Falles Geld zurückzuzahlen. „Mich hat überrascht, dass das neue Rechtskonstrukt der GMVA von den Richtern so in Gänze weggewischt wurde“, sagt Motschull. Er hoffe auf ein endgültiges Urteil im Jahr 2015.

CDU-Fraktionschef Schranz sieht sich derweil bestätigt, dass die Müllgebühren seit Jahren zu hoch berechnet wurden und das GMVA-Rechtskonstrukt reine Trickserei gewesen ist. „Seit 2006 hat die Stadtverwaltung kein einziges Müllverfahren gewonnen. Der Versuch der Ampelkoalition, mit der Neuorganisation der GMVA das öffentliche Preisrecht zu umgehen, ist gescheitert. Hört endlich auf mit dem Abkassieren! Und gebt den Bürgern ihr Geld zurück – und zwar allen.“