Oberhausen. Automatisch werden den Bürgern zu viel gezahlte Gebühren nicht erstattet. Die Stadt wird vermutlich in Berufung gehen. Die Bescheide im kommenden Jahr werden deshalb nur unter Vorbehalt sein.

Die Müllgebührenbescheide für das Jahr 2014 sind rechtswidrig, zu diesem Urteil kamen die Richter des Düsseldorfer Verwaltungsgerichtes. Dass aber automatisch alle Oberhausener Bürger nun zu viel gezahlte Gebühren zurückgezahlt bekommen, sei keine ausgemachte Sache, berichtet Rechtsdezernent Frank Motschull auf NRZ-Anfrage. „Aus juristischer Sicht muss nur denjenigen Geld zurückgezahlt werden, die geklagt haben.“ Zudem werde die Stadt vermutlich in Berufung gegen das Urteil gehen. „Das muss jedoch in Gesprächen mit den anderen Gesellschaftern der GMVA geklärt werden.“

Bereits in den vergangenen Jahren hatte die Justiz mehrfach die Müllgebühren der Städte Duisburg und Oberhausen, die zusammen mit dem privaten Entsorgungsunternehmen Remondis die Gemeinschafts-Müll-Verbrennungsanlage (GMVA) in Buschhausen betreiben, einkassiert – die Bemessungsgrundlage sei falsch und die Preise für die Bürger am Ende zu hoch, lautete in mehreren Verfahren das Urteil der Richter.

Kritik an Umstrukturierung

In der aktuellen Auseinandersetzung wurde die Umstrukturierung der GMVA kritisch beäugt. Im vergangenen Jahr gründeten die beiden Städte zwei Tochtergesellschaften der Gemeinschafts-Müll-Verbrennungsanlage GmbH (GMVA) – eine davon erhielt an Stelle der Muttergesellschaft den Auftrag zur Verbrennung der Abfälle. Doch gab diese Tochterfirma den Auftrag ihrerseits wieder an die GMVA GmbH weiter. Die Bindung an das Preisrecht sei jedoch nicht wirksam aufgehoben worden, so die Düsseldorfer Richter.

Motschull weist daraufhin, dass diese Konstruktion von zahlreichen Fachleuten erdacht und als rechtssicher eingeschätzt wurde. Unter anderem wirkten die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers AG, sowie die Rechtsanwaltskanzleien Redeker Sellner Dahs, Avocado Rechtsanwälte und Baumeister Rechtsanwälte an der Ausarbeitung mit. „Das Gericht ist nun zu einer anderen Rechtsauslegung gekommen.“

Im kommenden Jahr ist angedacht, die Müllgebührenbescheide nur noch mit Vorbehalt an die Oberhausener zu verschicken. „Sollte ein Gericht die Bescheide für rechtswidrig erklären, gelte das für alle Bürger“, so Motschull. Langwierige Gerichtsprozesse könnten dadurch vermieden werden. „Und auch dem Gerechtigkeitsgefühl wird so Rechnung getragen.“

Spätestens 2016, hofft Motschull, werde die Stadt eine Gebührensatzung haben, die auch vor Gericht stand hält.