Oberhausen. Verwaltungsrichter in Düsseldorf: Die Müllgebühren in Oberhausen sind auch 2014 zu hoch. Denn das öffentliche Preisrecht gilt weiterhin. Die neue Rechtskonstruktion für den Liricher Müllofen zündet nicht. Eine Berufung durch die Städte ist zugelassen.

Die Mehrheit der Ratspolitiker in den beteiligten Städten Duisburg und Oberhausen haben nun wirklich vieles versucht: Sie haben den Preis für die Verbrennung einer Tonne Hausmüll in den Liricher Abfallöfen GMVA für alle Bürger von einst geplanten 208 Euro auf 160 Euro in diesem Jahr gesenkt und eine neue Rechtskonstruktion für die GMVA ab 2014 eingerichtet, damit das strenge öffentliche Preisrecht zur Kalkulation der Verbrennungsentgelte nicht mehr gilt.

Doch vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf haben Oberhausen und Duisburg nun auch die Klagen von Privatleuten gegen die Müllgebühren-Bescheide 2014 mit Pauken und Trompeten verloren (Az: 16 K 645/14).

„Missbrauch rechtlicher Gestaltung“

Auf den Punkt gebracht schlussfolgern die Richter: Erstens sind die Verbrennungspreise und damit die Müllgebühren für die Duisburger und Oberhausener weiterhin viel zu hoch („Die übermäßige Belastung der vertraglich gebundenen Städte setzt sich fort“); zweitens hebelt die neue Rechtskonstruktion der GMVA das öffentliche Preisrecht nicht aus. Die Richter sprechen sogar von „einem Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten“. Das Gericht ließ aber die Berufung der Städte gegen das Urteil zu, die diese nach Prüfung auch nutzen wollen.

In der Vergangenheit hatten Duisburg und Oberhausen, beide mit insgesamt 51 Prozent Anteilseigner an der GMVA, bereits Klagen gegen Müllgebührenbescheide von 2006 bis 2013 verloren. Die Richter hielten in den Urteilen die Müllverbrennungspreise aus verschiedenen Gründen für rechtswidrig hoch kalkuliert: Die Einnahmen aus der mit dem angelieferten Hausmüll erzeugten Energie (Strom und Fernwärme), die teuer verkauft wird, kommen fälschlicherweise nicht dem normalen Bürger durch niedrigere Gebühren zugute, sondern allein der GMVA.

Berufung beim Oberverwaltungsgericht

Zudem werden die Anlage-Kostenlasten aus der in den 90er Jahren viel zu groß angelegten Müllöfen allein den Bürgern der beteiligten Städte auferlegt – und nicht Drittkunden aus der Industrie oder anderen Hausmüll-Kunden. Hier werden deshalb nur Preise von etwa 75 Euro pro Tonne berechnet. Diese Urteile liegen zur Berufung beim Oberverwaltungsgericht.

Werden diese bestätigt, müssten die Müllverbrennungspreise also viel niedriger liegen als heute berechnet – Fachleute gehen von 110 bis 130 Euro aus. Die GMVA-Anteilseigner (neben den Städten zu 49 Prozent Remondis) befürchten jedoch dann die Pleite des Müllofens und den Verlust von über 200 Arbeitsplätzen. Daher wollte man eben das Preisrecht umgehen – mit Hilfe der 2013 politisch genehmigten Rechtskonstruktion einer neu gegründeten Zwischenfirma zur Abwicklung der Abfallverbrennung. Doch auch die Pleite-Drohung zündete bei den Düsseldorfer Verwaltungsrichtern nicht.