Mülheim.

Eine Leserin unserer Zeitung (Name der Redaktion bekannt) schimpft über einen Gewerbetreibenden aus Mülheim: Er habe „keine Skrupel, für fünf Minuten Arbeit 233 Euro zu nehmen“. Es geht mal wieder, man ahnt es vielleicht schon, um einen Schlüsselnotdienst, hastig per Internet herausgepickt, gerufen zur Wohnung ihrer Tochter an der Kirchbachstraße in Styrum. Es geschah an einem Montagabend nach 22 Uhr, der Schlüssel steckte von innen, der Mann war in zehn Minuten da, kein komplizierter Fall, kein neues Schloss war nötig, aber am Ende stand eine gepfefferte Rechnung. Die Tochter zahlte zähneknirschend.

Zu viel? Bei der fraglichen Firma mit Sitz an der Aktienstraße bestätigt man auf Anfrage den Preis von 233 Euro und erklärt ganz sachlich: „Das kommt durch den Notdienstzuschlag. Ab 22 Uhr werden hundert Prozent Zuzahlung fällig.“

Telefonisch nach dem Preis fragen

Bei der Verbraucherzentrale Mülheim mag man von Wucher im vorliegenden Fall zwar noch nicht sprechen, „aber für eine schlappe Türöffnung sind 233 Euro sehr teuer“, erklärt die Leiterin der Beratungsstelle, Christiane Lersch. Im Nachhinein könne man außergerichtlich nichts mehr bewegen, „und das wissen die Firmen auch“. Sie empfiehlt (und kann sich da eigentlich nur wiederholen), irgendwo, vielleicht auf einem Zettel fürs Portemonnaie, die Nummer eines seriösen Anbieters zu notieren, den man in einer ruhigen Stunde ermittelt hat. „Im Notfall sollte man telefonisch nach dem Preis fragen sowie nach zusätzlichen Kosten für die Anfahrt.“ Falls der Notdienstleister nach getaner Arbeit eine deutlich höhere Summe verlangt, „kann man die Zahlung verweigern und notfalls auch die Polizei rufen“.

So weit muss es nicht kommen, wie ein weiterer Anruf bei einem örtlichen Unternehmen belegt, das seit viereinhalb Jahrzehnten als Schlüsseldienst am Markt ist: „Unser Tarif für eine einfache Türöffnung liegt bei 69,50 Euro“, versichert der Mitarbeiter. „Nach 18 Uhr wird es 20 Euro teurer, mehr nicht.“ Dass Leute immer noch auf Abzocker hereinfallen, sei ihm „fast unbegreiflich“. . .