Mülheim. . Zwei Angeklagte (43) sollten einen Jüngeren festgehalten und mit dem Tode bedroht haben. Das Opfer selbst gilt als Intensivtäter und wird per internationalem Haftbefehl gesucht. Am Ende stand eine Verurteilung wegen Nötigung und Körperverletzung.

Der Fall hatte ausgesehen, als entstamme er einem schlechten Krimi. Laut Anklage hatten zwei 43 Jahre alte Türken aus Mülheim am 19. Juli 2012 einen 19-jährigen Serben festgehalten und mit dem Tode bedroht, falls er nicht dafür sorge, dass man Geld und Kreditkarten erhalte. Doch das blieb am Ende eines mehrtägigen Verfahrens vor dem Landgericht Duisburg weitgehend unbewiesen. Die angeblichen Erpresser hatten auch die Oberhausener Freundin des 19-Jährigen angerufen. Da sie so dumm waren, den jungen Mann auf Serbisch mit seiner Freundin reden zu lassen, bekamen sie nicht mit, dass die angewiesen wurde, die Polizei zu kontaktieren. Bei einer verabredeten Geldübergabe klickten die Handschellen.

Im Prozess stellte sich heraus, dass der Serbe als jugendlicher Intensivtäter gilt. Derzeit wird er per internationalem Haftbefehl gesucht und war für eine Aussage vor Gericht nicht verfügbar. Einer der Angeklagten berichtete, der flüchtige Zeuge habe sich 250 Euro bei ihm geliehen, aber nicht zurück gezahlt. Am Tattag habe man den Schuldner mit unlauteren Methoden dazu nötigen wollen, mit dem Geld rüber zu kommen. Mehr als das, was der Angeklagte zugab, war ihm auch nicht zu beweisen.

Am Ende stand daher nur eine Verurteilung wegen Nötigung und Körperverletzung zu 14 Monaten mit Bewährung. Der zweite Angeklagte schwieg. Das spielte aber auch keine Rolle mehr, da er bereits erheblich bestraft worden war. Mit Blick darauf stellte das Gericht das Verfahren gegen ihn schlichtweg ein.