Duisburg. Fünfköpfige Bande hatte es bei Einbrüchen auf die Autoschlüssel der vor der Türe stehenden Karossen abgesehen. Das Duisburger Landgericht verurteilte die Kriminellen am zu Gefängnisstrafen.
Um Autos vor Diebstahl zu schützen, wird seit einigen Jahren in hochwertige Fahrzeuge eine Wegfahrsperre installiert. Ohne den elektronisch codierten Schlüssel kann das Auto nicht gestohlen werden. Wirklich sicherer ist die Welt dadurch auch nicht geworden.
Denn nun versuchen immer mehr dreiste Täter, durch Einbrüche in Wohnungen an die Schlüssel der davor stehenden wertvollen Autos zu kommen. Fünf Mitglieder einer solchen „Homejacking-Bande“ - so das im Englischen überhaupt nicht existierende Wort für diese Straftaten - wurden am Freitag vom Landgericht zu Gefängnisstrafen verurteilt.
Im September und Oktober 2013 waren die drei 26 bis 33 Jahre alten Duisburger und ein 28-jähriger Krefelder in wechselnder Täterschaft in Wohnungen in Duisburg, Moers, Neukirchen-Vluyn, Willich und Grefrath eingebrochen. Herumliegendes Bargeld oder Schmuck verschmähten sie zwar nicht, in erster Linie aber ging es ihnen darum, Autoschlüssel und im Idealfall auch noch die Fahrzeugpapiere für die vor den Häusern oder unter Car-Ports stehenden Autos zu ergattern. Häufig fand sich das Gewünschte gleich neben der Eingangstür auf einer Ablage wieder.
Umfangreiches Geständnis abgelegt
Wurden die Einbrecher bemerkt, oder stießen sie gar auf Widerstand, so gaben die Männer Fersengeld. In mehreren Fällen allerdings konnten sie mit teuren Geländewagen, edlen Limousinen oder schicken Sportwagen davon brausen. In einem Fall sogar vor den Augen des Besitzers, der zu spät wach geworden war.
Die aus dem Kosovo, Serbien und Montenegro stammenden Angeklagten hatten während des siebentägigen Verfahrens mehr oder weniger umfangreiche Geständnisse abgelegt, nachdem ihnen für diesen Fall im Rahmen einer juristischen Verständigung Höchststrafen von nicht mehr als fünfeinhalb Jahren zugesichert worden waren. Am Ende lagen die Strafen für die Einbrecher zwischen vier und fünf Jahren Gefängnis.
Ein 37-jähriger Serbe, der zuletzt in Mülheim wohnte, und dessen Aufgabe es war, sich vor allem um den Absatz der gestohlenen Autos zu kommen, wurde wegen Hehlerei und anderer Delikte zu einer dreieinhalbjährigen Gefängnisstrafe verurteilt.
Das Entsetzen einiger Familienmitglieder, die das Verfahren als Zuschauer verfolgt hatten, war trotz der angesichts der protokollierten Verständigung wenig überraschenden Urteile offenbar groß: Laut zeternd und jammernd verließen sie nach dem Urteil das Gericht. Erst geraume Zeit nach dem Richterspruch hörte das laute Weinen vor dem Gebäude auf.