Mülheim. Über zwei Instanzen zog sich der Prozess gegen die Mülheimer Ratsfrau Annette Klövekorn wegen angeblicher Beleidigung. Nach fünfstündiger Verhandlung vor dem Landgericht, bei der zehn Zeugen gehört wurden, gab es am Donnerstag einen Freispruch. Der Prozess kostete alle Beteiligten allerdings Nerven.

Mit Freispruch endete am Donnerstag vor dem Duisburger Landgericht das Strafverfahren gegen die MBI-Ratsfrau Annette Klövekorn. Die 54-jährige Gymnasiallehrerin musste sich wegen Beleidigung verantworten, die man ihr aber trotz zäher Beweisaufnahme nicht nachweisen konnte.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Geldstrafe von 1050 € gefordert. Klövekorn kam finanziell ungeschoren davon, doch eine fünfstündige Nervenprobe blieb ihr sowie auch der Kammer um den Vorsitzenden Richter Kerlen, den Zeugen und Zuhörern nicht erspart.

Ein Scheinchen im Antrag

Im Mittelpunkt stand ein provokanter Satz. Er soll der MBI-Vertreterin im Juni 2012 herausgerutscht sein, als die Bezirksvertretung 1 tagte. Zur Debatte stand die Fällung zweier Rotbuchen an der Gracht, bei der die Verwaltung keine glückliche Figur abgab. Klaus Beisiegel, Referent im Planungsdezernat, hielt als Berichterstatter den Kopf hin, an den ihm Klövekorn angeblich warf: „Man weiß ja, wie das geht, dann liegt da ein Scheinchen im Antrag.“

Den Korruptionsvorwurf, den Klövekorn stets bestritt, wies Beisiegel sofort vehement zurück, „und damit war die Sache für mich erledigt“, erklärte er gestern zum wiederholten Male im Zeugenstand. Eine Aussage, die etliche Beteiligte an diesem Verfahren dick unterstreichen würden.

Ein Fall zieht seine Kreise

Doch die Sache zog vom Umweltamt aus Kreise. Annette Klövekorn sollte 750 € Geldstrafe zahlen, legte Einspruch ein. Zunächst auf Betreiben der Stadt, später der Staatsanwaltschaft wurde ein Prozess daraus, der juristisches Fachpersonal über drei Verhandlungstermine und zwei Instanzen beschäftigte, strapazierte.

Finale vor dem Landgericht: Nachdem der richterliche Rat, sich „auf eine geringe Geldauflage“ zu einigen, kein Gehör fand, dauerte das Ganze geschlagene fünf Stunden. Zehn Zeugen wurden vernommen, neben Beisiegel u.a. auch der Abteilungsleiter im Umweltamt Rolf Blessing, Ex-Bezirksbürgermeister Arnold Fessen, Protokollführerin Ulrike Neumann. Viel Zeit verging mit Vorlesungen aus früheren Gerichtsprotokollen, Bohren in nicht vorhandenen Erinnerungen. Die meisten Aussagen befand das Gericht schließlich für „mehr oder weniger unergiebig“. Beisiegel und Blessing, die den Aufreger-Satz gehört haben wollen, hätten „subjektiv die Wahrheit“ gesagt, aber Zweifel nicht ausräumen können. Daher der Freispruch.

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Die Staatsanwältin dagegen hielt den Tatvorwurf für erwiesen, wenngleich sogar sie Zweifel äußerte, „ob man wegen solcher Dinge vor Gericht stehen muss“ – die eigentlich brisante Frage an diesem Tag. Annette Klövekorn freute sich dennoch über „das richtige Signal für die Demokratie“.