Mülheim an der Ruhr. . Die Stadt Mülheim hat einen Antrag auf Abriss der Volkshochschule gestellt – um die Bewerbung für die Ansiedlung der Sparkassen-Akademie in der Müga nicht zu gefährden. Als Eigentümerin der VHS wäre sie auch nicht verpflichtet, das Gutachten zur Denkmalwürdigkeit des Gebäudes abzuwarten.

Das VHS-Gebäude könnte schneller dem Erdboden gleichgemacht sein als gedacht. Möglich gar, dass Gutachter des Denkmalamtes beim Landschaftsverband Rheinland (LVR) Anfang 2015 nur noch vor Trümmern oder gar einem geräumten Areal stehen, wenn sie die Denkmalwürdigkeit des 70er-Jahre-Baus prüfen wollen. Die Stadt hat, um die Bewerbung für die Ansiedlung der Sparkassen-Akademie in der Müga nicht zu gefährden, bereits einen Antrag auf Abriss gestellt. Von Amt zu Amt. An sich selbst.

Die MBI und der pensionierte Leiter der Unteren Denkmalbehörde, Erich Bocklenberg, hatten beim LVR-Denkmalamt eine Prüfung des Denkmalwertes beantragt. Das Amt will diesem Begehren nachkommen. Aufgrund personeller Engpässe sei dies aber erst Anfang 2015 möglich, so Dr. Helmtrud Köhren-Jansen, die in Kürze die Leitung der Inventarisation beim Denkmalamt übernimmt. Es seien vorab noch eilige Fristsachen zu erledigen.

Angekündigte Prüfung des Objektes „hat keine rechtliche Bindung“

Der Gutachterin ist dabei bewusst, dass ein Abriss die Begutachtung obsolet werden lassen könnte. Allein der Tatbestand, dass das Amt eine Prüfung angekündigt hat, verpflichte die Stadt als Eigentümerin nicht, das Gebäude zu erhalten, bis über die Denkmalwürdigkeit entschieden ist. „Es hat keine rechtliche Bindung.“ Erst wenn ein positives, rechtssicheres Gutachten vorliege, könne die Stadt verpflichtet werden, das Gebäude zumindest vorläufig unter Schutz zu stellen.

Dann dürfte sie erst abreißen, wenn sie den möglichen fachlichen Streit mit den Gutachtern und gegebenenfalls höher angesiedelten Denkmalschutzbehörden bei der Bezirksregierung und beim Land für sich entscheidet. Oder aber nachweisen kann, dass sie die Sanierung oder Unterhaltung des Denkmals so teuer käme, dass es wirtschaftlich unzumutbar wäre. Die von der Stadt veranschlagten 16 Millionen Euro für eine Sanierung des VHS-Gebäudes wären dann sicher noch zu hinterfragen, so die Gutachterin.

Fachabteilung kann Gutachten nicht einfach dazwischenschieben

„Leider“, sagt Köhren-Jansen, könne ihre Fachabteilung das Gutachten zur VHS nicht im November oder Dezember dazwischenschieben. Dabei will sie ihr Bedauern nicht als Voraburteil verstanden wissen. „Wir würden es ergebnisoffen prüfen. Ich war bis jetzt weder vor Ort noch habe ich mich mit der Architektur auseinandergesetzt. Ich kenne nur vier, fünf Bilder.“

Fakt aber ist: Erteilt die Stadt sich selbst noch vor dem Jahreswechsel eine Abrissgenehmigung, ist der „Rettungsversuch“ von MBI und Bocklenberg gescheitert. Köhren-Jansen: „Dann können wir allenfalls noch eine Dokumentation des Gebäudes vornehmen.“

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Und die Stadt? Die müsste im Fall der Fälle schleunigst präsentieren, wo und wie VHS stattfinden soll. Bislang gibt es dafür offiziell noch kein Konzept, nur die Aussage von Sozialdezernent Ulrich Ernst, dass die VHS einen zentralen Ort in der Innenstadt mit ergänzenden Angeboten in den Stadtteilen bekommen soll, um auch bildungsferne Schichten dort erreichen zu können.