Mülheim. . Die Stadt Mülheim sieht keine Hürden für den Umzug des Schrottbetriebes Jost von der Weseler zur Timmerhellstraße. Die Firma kann am neuen Standort in eine bestehende Betriebsgenehmigung einsteigen. Dort soll es auch mehr Spielraum für Erweiterung geben.

Für die Betriebsverlagerung der umstrittenen Schrottverarbeitung Jost von der Weseler an die Timmerhellstraße am Hafen werden keine große Genehmigungshürden zu nehmen sein. Das macht die Untere Immissionsschutzbehörde der Stadt, die im Falle des Umzugs die Aufsicht über den Betrieb von der Bezirksregierung übernehmen wird, deutlich.

Wie berichtet, kauft Jost – freilich unter Vorbehalt einer politischen Zustimmung – der Stadt das 70.000 Quadratmeter große Grundstück an der Timmerhellstraße ab, das bis Ende Mai an den Schrottbetrieb TSR Rhein-Ruhr verpachtet war. Jost will komplett umziehen. So wären die Anwohner rund um die benachbarte Hofackerstraße ihre jahrzehntelangen Sorgen um extrem hohe Schwermetallgehalte in der Luft los.

Jost übernimmt sogenannte Realkonzession

Genehmigungsrechtlich wird der Umzug für Jost keine neuerliche Hürde darstellen, sagt Mülheims Umweltdezernent Peter Vermeulen. Jost könne eins zu eins in die bestehenden Genehmigungen von TSR eintreten. Die entsprechende Realkonzession, erläutert Joachim Krusenbaum als zuständiger Abteilungsleiter der Unteren Immissionsschutzbehörde der Stadt, sei nicht an den Betrieb TSR gebunden, sondern an das Grundstück an der Timmerhellstraße.

Altlasten-Sanierung an Weseler Straße ist Pflicht

Am Standort Weseler Straße wird die Paul Jost GmbH verpflichtet sein, ein altlastenfreies Grundstück zu hinterlassen. Dies ist laut einem Sprecher der Bezirksregierung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz verpflichtend.
Laut Gesetz dürften nach der Stilllegung des Betriebes keine umweltschädigenden Wirkungen mehr von dem Grundstück ausgehen. Es sei davon auszugehen, dass eine von der Aufsicht überwachte Sanierung erforderlich sein wird, so der Sprecher.

Laut Krusenbaum liegt dort auch eine Genehmigung für den Betrieb einer Schrottschere vor, die noch größer dimensioniert sein dürfe als es Jost bislang auf seinem Grundstück an der Weseler Straße genehmigt war. Ob Jost an der Timmerhellstraße nun seine Erweiterungspläne für seine Schrottschere umsetzen kann, die ihm die Bezirksregierung am Standort Weseler Straße unlängst abgelehnt hat, konnte Krusenbaum aus dem Stegreif nun noch nicht sagen. Es sei im Fall der Fälle zu prüfen, ob dies zur bestehenden Konzession passe – oder ob wegen einer wesentlichen Änderung ein Genehmigungsverfahren nach Bundesimmissionsschutzgesetz zu durchlaufen wäre.

Stadt: „Größtenteils passt es“

„Größtenteils passt es“, glaubt Krusenbaum, dass Jost seine Betriebsamkeit nahezu vollständig und in vorhandenem Ausmaß auch an den neuen Standort am Hafen transferieren kann. Erweiterungen werden für Jost hier, wo doppelt so viel Fläche vorhanden ist, auch deutlich einfacher zu bewerkstelligen sein. Schließlich sei das neue Grundstück ausgewiesenes Industriegebiet ohne direkt angrenzende Wohnbebauung.

Jost habe hier, mit Hafenanschluss, „ein Filetgrundstück“ für sich gewonnen, sagt Krusenbaum. Der Umwelt-Fachmann der Stadt zeigt sich „ziemlich froh, dass wir die Gemengelage um die Weseler Straße nun auflösen können“.