Mülheim. . Im Kontakt mit der Bürokratie kann es auf Sekunden und Minuten ankommen: So erlebte es ein Mülheimer, der an einem Parkplatz um 13.48 Uhr ein Bußgeld von zehn Euro unter den Scheibenwischer geklemmt bekam. Da war der Mann gerade mit seinem Parkschein auf dem Weg zum Auto. Parkbeginn: 13.47 Uhr.
Parkgebühren zahlt niemand gerne, aber man möchte vielleicht wenigstens die Zeit haben, sie zahlen zu können. Die hatte der Mülheimer Gerhard Döhring aus seiner Sicht nicht. Der Geschäftsführer einer Handelsgesellschaft opponiert deswegen nicht nur gegen ein Knöllchen, sondern sagt auch, was wäre, wenn es sich bei seinem Fall nicht um einen Einzelfall handelt: Dann, findet er, wäre es schlimm, „welche Sitten in unserem schönen Mülheim eingerissen sind.“
Was war passiert? Am 22. April steuerte Döhring zur späten Mittagszeit den Parkplatz an der Ruhrstraße an, stieg aus und ging zum Parkscheinautomaten. Auf dem Weg dorthin, so beschreibt er es in einem Protestbrief an das Ordnungsamt und das Büro der Oberbürgermeisterin, sah er einen Mitarbeiter des Ordnungsamtes, der ihn auch sah, schreibt Döhring - was den Mann aber nicht daran hinderte, Döhrings verlassenem Fahrzeug ein Bußgeld zu verpassen und flugs zu verschwinden. „Parken ohne gültigen Parkschein“, vermerkt die Bußgeldstelle später in einem Anschreiben als „Tatvorwurf“. Verwarnbeitrag: 10 Euro.
Parkschein oder Quittung ausdrucken
Nur Sekunden später muss Döhring mit seinem gezogenen Parkschein am Auto gewesen sein - und er kann das beweisen. 13.48 Uhr ist als „Tatzeit“ notiert, 13.47 Uhr steht auf Döhrings Schein als Parkbeginn.
Und jetzt? „Wenn es so ist, stellen wir solche Verfahren ein“, sagt Stadtsprecher Volker Wiebels, dem der Vorgang leid tut. Vergleichbare Fälle kämen „extrem selten“ vor, seien also der menschliche Fehlerfaktor im System. Sinnvoll wäre es daher immer, das zu tun, was Döhring tat: Parkschein oder Quittung auszudrucken. Sozusagen für alle Fälle.