Mülheim. . Die Oma sagte, sie wollte nur ihre Enkelin sicher in den Kindergarten bringen. Deshalb parkte sie im Halteverbot und kassierte ein Knöllchen. Das, sagen Sprecher von Polizei und Stadt Mülheim, ist gerechtfertigt: Auch für Eltern und Großeltern gilt die Straßenverkehrsordnung.
Der Ärger lässt sich aus den Zeilen deutlich ablesen: Günter Thomas erzählt in seinem Leserbrief von einer „besorgten Oma“, die „ihre dreijährige Enkeltochter unbeschadet in den Kindergarten“ an der Kurfürstenstraße bringen wollte. „Für weniger als fünf Minuten“ habe sie deshalb auf einer schraffierten Bodenfläche geparkt, die dem Schulbus der inzwischen ausgezogenen Grundschule vorbehalten war – immerhin seien Parkplätze dort Mangelware.
Dass die Oma dafür ein Knöllchen kassierte, erbost Günter Thomas so sehr, dass er die Redewendung „Freund und Helfer“ in ironische Anführungszeichen setzt. Er erwartet in dieser Situation „Kulanz und mehr Entgegenkommen“. Beides wird er jedoch weder von Polizei noch Stadt erhalten.
Im Gegenteil: „Kulanz gibt es da nicht“, sagt Polizeisprecher Marco Ueberbach. Mit diesem „Da“ meint er die Umgebung von Kindertageseinrichtungen und Schulen. „Sensible Bereiche“ nennt Marco Ueberbach sie, in denen der Schutz junger Verkehrsteilnehmer oberste Priorität habe: „Wenn es um Schulwegsicherung geht, sind wir rigoros. In den letzten Wochen haben wir da viel getan.“
Lehrer schlugen Alarm
Und es gibt Handlungsbedarf. Erst Anfang des Jahres schlugen die Lehrer der Erich-Kästner-Grundschule Alarm, weil morgens vor Schulbeginn die Elterntaxis für Verkehrschaos auf der Nordstraße sorgen. Das ist nur ein Beispiel. Ueberberg: „Die Probleme haben wir überall.
Auch interessant
Eltern verhalten sich verkehrswidrig und gefährden andere Kinder.“ Deshalb gelte allgemein: „Eine zugeparkte Sperrfläche kann Kindern die Sicht nehmen.“ Auch Stadtsprecher Volker Wiebels verweist auf allmorgendliches Chaos vor Schulen und Kindergärten und betont: „Es kann nicht sein, dass alle Straßenverkehrsgesetze außer Kraft gesetzt werden.“
Nun ist Leser Günter Thomas der Meinung, dass „durch das Abstellen des Fahrzeugs kein Rettungsweg eingeschränkt, auch kein anderer Verkehrsteilnehmer belästigt oder behindert wurde“. Dennoch, sagt Volker Wiebels, bleibt die Tatsache, dass auf einer Sperrfläche kein Auto abgestellt werden darf. Bei Bushaltestellen sei es grundsätzlich erlaubt, anzuhalten und Mitfahrer aussteigen zu lassen, wenn man keinen Bus blockiert. Nicht erlaubt ist jedoch, das Auto dort zu parken – „und sei es nur für fünf Minuten“.
Möglichst nah dran parken
Halteverbot ist eben Halteverbot. Möglichst nah dran parken, bedeutet eben nicht möglichst sicher, sondern lediglich möglichst bequem. Und so spricht Polizeipressesprecher Marco Ueberbach auch für Volker Wiebels, wenn er sagt: „Ein Kind kommt auch sicher zur Schule oder in den Kindergarten, wenn man etwas weiter weg parkt, es an die Hand nimmt und läuft.“