Oberhausen. Der schwerkranke Oberhausener Francesco Camilleri, der wegen eines Formfehlers die Mitgliedschaft bei der Krankenkasse der Knappschaft verloren hat, zieht nun gegen diese Entscheidung vor Gericht. Seine Klage wurde bereits zugelassen, zurzeit wartet er noch auf den genauen Termin.
Francesco Camilleri hat die Mitgliedschaft in seiner Krankenkasse (der Oberhausener Knappschaft) verloren, weil er eine Frist nicht eingehalten hatte. Auch die schriftlichen Beteuerungen seiner Ärztin, der Mülheimerin Dorothea Stimpel, dass der Fehler bei ihr liege und Camilleri sich nichts habe zu schulden kommen lassen, brachten nichts: Der schwerkranke Mann steht seit dem 1. November 2013 ohne Versicherungsschutz da.
Vor vier Wochen hat Camilleri nun Klage gegen die Knappschaft eingereicht. Die Klage ist bereits beim Sozialgericht eingegangen und angenommen worden. „Jetzt warte ich nur noch auf den Termin“, so der schwerstkranke Mann. „Mein Anwalt meint, wir hätten gute Chancen zu gewinnen.“
Die Entscheidung wird nicht revidiert
Die Situation scheint festgefahren: Im Januar hatte ein Knappschaftssprecher betont, dass er keine Veranlassung sehe, die Entscheidung zu revidieren, Herr Camilleri sich allerdings jederzeit freiwillig versichern könne. „Das Geld habe ich aber nicht“, wunderte sich der Betroffene, der seit fast zwei Jahren dauerhaft krankgeschrieben ist und in dieser Zeit auch seine Arbeit verloren hat.
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Zumal auch die Höhe der Beiträge unklar wäre, denn die werden nach dem Einkommen errechnet. Ein Einkommen, das der Oberhausener nicht hat. Eine Knappschaftssprecherin: „In diesem Fall würde das Sozialamt die Krankenkassenbeiträge bezahlen.“ Diese würden dann ausgehend von einem gesetzlich festgelegten Mindestgehalt errechnet. Allerdings, so die Sprecherin, prüfe das Sozialamt zunächst, ob die Ansprüche rechtens sind oder ob es Angehörige gibt, die den Antragsteller unterstützen könnten.
Keine Ansprüche seitens der Arbeitsagentur
Obwohl Francesco Camilleri derzeit ohne Arbeit ist, habe er im Übrigen keine Ansprüche auf Leistungen seitens der Arbeitsagentur: „Aus dieser Richtung kann er keine Hilfe erwarten, weil er als dauerhaft krankgeschriebener Mensch dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht.“