Auch die Bezahlung einiger Facharzt-Behandlungen ist im Fall Francesco Camilleri unklar. Er hat einige Termine wahrgenommen, die bereits vereinbart wurden, bevor seine Mitgliedschaft in der Krankenversicherung erlosch. „Aus eigener Tasche könnte ich das nicht bezahlen“, so Camilleri.

Die Knappschafts-Sprecherin sagt: „Wenn die Termine in einem Zeitraum von vier Wochen nach Ablauf der Mitgliedschaft waren, besteht vermutlich ein sogenannter nachgehender Anspruch.“ In diesem Fall hätte Camilleri einen Anspruch auf Leistungen seitens der Knappschaft, die Arztrechnungen würden bezahlt. Einzige Voraussetzung: Er dürfte in diesem Zeitraum keiner Erwerbstätigkeit nachgehen, ansonsten erlischt der nachgehende Anspruch. Sollten die Facharzt-Termine nach besagtem Vier-Wochen-Zeitraum stattgefunden haben, begleiche die Rechnungen in der Regel das Sozialamt.