Mülheim. Weihnachten ist nach wie vor bei der Beförderung von Briefen Hochkonjunktur. Was kann man tun, um sicher zu gehen.

Wenn es auf Weihnachten zugeht, dann denken die Menschen aneinander. Sie senden Post mit Grüßen zum Fest, manchmal aber auch mit Geschenken. Und wer so eine wertvolle Fracht auf Reisen schickt, will natürlich sichergehen, dass sie auch gut erhalten beim Empfänger ankommt. Um so mehr verstörte vor gut einer Woche ein Anblick: ein überquellender Briefkasten. Und in diesem Fall schauten die Umschläge sogar aus den Schlitzen. Ein Anblick, der nicht wirklich Vertrauen erweckend ist. So empfanden es zumindest Bürger, als sie dieses Bild am Briefkasten an der Leineweberstraße/Bachstraße erblickten.

Damals versprach die Post, Abhilfe zu schaffen. Nun sind die Tage bis Weihnachten noch weniger geworden, die Post-Welle steigt also immer mehr an. Wie sieht die Situation jetzt aus? „Das war ein einmaliger Vorfall. Der ist jetzt behoben. Und flächendeckend gab es sowieso keine Probleme“, betont Post-Sprecher Dieter Pietruck. Natürlich wisse man, dass vor den Festtagen ein besonders hoher Briefverkehr herrsche. Und entsprechend würden auch die Kästen geleert. Freilich, gänzlich ausschließen möchte Pietruck auch jetzt nicht, dass es immer mal wieder zu solchen überfüllten Kästen kommen könnte.

Für diesen Fall empfiehlt der Post-Sprecher: „An jedem Briefkasten ist eine Telefonnummer angebracht. Die sollte dann angerufen werden. Dann werden wir sofort reagieren.“

Was man bei der Weihnachtspost beachten sollte

Aber auch bevor der Weihnachtsbrief überhaupt in den Kasten eingeworfen wird, kann der Briefeschreiber bereits einige Hinweise beachten, mit denen er die Post für die Lieben zum Fest besser absichern kann:

1 Grundsätzlich sollte man vermeiden, Geldgeschenke per Brief zu befördern. Nicht zuletzt auch deswegen, weil die „Schein-Post“ dank ihres typischen Formats potenziellen Langfingern besonders gut ins Auge sticht.

2 Inwieweit die Deutsche Post AG haftet, falls ein Brief tatsächlich abhanden kommt, hängt davon ab, wie er aufgegeben worden ist. Dies hat die Bayerische Verbraucherzentrale herausgearbeitet: Wird der Brief in den Kasten gesteckt, erklärt der Versender sich automatisch mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Post einverstanden. Und in denen zeichne sich die Post AG weitgehend von jeglicher Haftung frei. Weitaus günstiger sieht die Rechtslage für den Verbraucher aus, wenn er den Brief direkt in der Post-Filiale abgibt.

Hier ist nun entscheidend, ob vor Ort gut sichtbar ein Hinweis angebracht ist, nach der die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten. Ist dies nicht der Fall, trete dann ein sogenannter Frachtvertrag in Kraft. Und nach diesem sei ein Brief nach 20 Tagen verloren und für diesen Verlust müsse die Post dann einstehen.