Mülheim. Der 39-jährige Thomas V. soll sich als Chef einer Mülheimer Casting-Agentur an zahlreichen Schützlingen vergangen haben. 39 Fälle mit elf Geschädigten verhandelt das Landgericht Duisburg - unter den Opfern befinde sich auch ein Sohn des Angeklagten. Und: Der Mann war bereits einschlägig vorbestraft.
Als Thomas V. in Handschellen in den Saal des Landgerichts Duisburg geführt wurde, klickten Fotoapparate, summten Fernsehkameras. Unter der Kapuze eines grauen Shirts versuchte der 39-Jährige, sein Gesicht vor den Objektiven zu verbergen. Der Vorwurf gegen ihn wiegt schwer: In den Jahren 2011 und 2012 soll der Mann, der in der Mülheimer Innenstadt die Agentur "Youngstars and friends" betrieb, sich an zahlreichen seiner Schützlinge vergangen haben. Zwei Anklageschriften listen insgesamt 39 Fälle und nicht weniger als elf Geschädigte auf, darunter einen leiblichen Sohn des Angeklagten.
Dabei hätte der bereits einschlägig Vorbestrafte überhaupt nie mehr mit Kindern arbeiten dürfen. Als Folge mehrerer Verurteilungen wegen sexuellen Missbrauchs war es ihm untersagt, Kinder zu beschäftigen oder auszubilden. Juristisch war zwar seine Freundin Geschäftsführerin der Agentur, faktisch, so der Angeklagte, war er der Chef. Schließlich hatte er 2008 – nachdem er sich zwischen Haftzeiten mal als Türsteher, mal als Gebäudereiniger verdingte – die Idee gehabt, aus dem Hype um Nachwuchstalente, die bei Casting-Shows privater TV-Sender auftraten, Geld zu machen.
Die Ehe scheiterte
Am Anfang stand ein junger Nachwuchssänger, der bald von einer halbwüchsigen Tanztruppe begleitet wurde. Neun der Jungen im Alter zwischen zehn und 13 Jahren soll der Angeklagte zu Sexspielen animiert haben: Laut Anklageschrift sollen sich Jungen in Hotelzimmern, in der Wohnung des Angeklagten oder während Autofahrten zu und von Auftritten in seiner Gegenwart selbst, manchmal auch einander befriedigt haben. In mehreren Fällen soll der Angeklagte das auch gefilmt haben.
In einigen Fällen, so die Anklage, soll der 39-Jährige sich auch an den Jungen vergriffen haben oder sie dazu gebracht haben, sexuelle Handlungen an ihm vorzunehmen. Ähnliches soll in drei Fällen zwischen Herbst 2010 und Anfang 2011 auch mit dem damals zwölfjährigen Sohn des Angeklagten und einem gleichaltrigen Freund geschehen sein. In Gegenwart des Angeklagten sollen die Kinder mit zwei Mädchen im Internet gechattet und sich dabei selbst befriedigt haben.
Erste sexuelle Straftat 1996
Der Angeklagte berichtete von einer harten Jugend, in der familiäre Gewalt den Ton angegeben habe. Er selbst sei im Alter von neun bis 13 von einem Freund seines Bruders sexuell missbraucht worden. 1996 wurde er für seine erste sexuelle Straftat verurteilt: "Es war ein Schock für mich, dass mich Jungen sexuell erregen können." Eine Ehe des mehrfachen Vaters scheiterte.
Die Anklageschrift sei im Wesentlichen zutreffend, so der 39-Jährige, dem im Falle einer Verurteilung auch die Sicherungsverwahrung droht. Es sei in seinem Beisein zu sexuellen Aktivitäten der Jungen gekommen. Seine eigene Rolle sieht der Angeklagte dabei aber offenbar passiv: "Ich weiß nicht, wieso ich das zugelassen habe."
Für das Verfahren sind vier weitere Verhandlungstage vorgesehen.