Mülheim.
Die Einführung eines einheitlichen europäischen Zahlungsverkehrs ab Februar 2014 macht den zumeist ehrenamtlich geführten Mülheimer Vereinen ebenso viel Arbeit wie allen Kleinst-, mittelgroßen und Großunternehmen. Die Sparkasse appelliert daher insbesondere an die Vereine, nicht zu lange zu bummeln bei der Umstellung. Wer im Februar keine böse Überraschung erleben wolle, gehe das Projekt „Sepa-Umstellung“, wenn noch nicht geschehen, am besten sofort an.
Hintergrund: Im europäischen Zahlungsverkehr wird es ab Februar einheitliche Regelungen für Überweisungen und Lastschriften geben, dabei ersetzt eine IBAN („International Bank Account Number“) die Kontonummer und ein BIC („Bank Identifier Code“) die Bankleitzahl. Ab Februar können Überweisungen und Lastschriften nur noch unter Verwendung dieser Daten vorgenommen werden.
Mehr Last für ehrenamtliche Kassierer
Für den Privatkunden, sagt Bankfachwirt Jörg Wichert von der Sparkasse, ändert sich nicht viel. Um bestehende Lastschriften etwa müsse man sich nicht kümmern. „Die Firmen werden mich anschreiben, dass sie das Geld künftig über das Sepa-Verfahren einziehen, IBAN und BIC können die Unternehmen dafür selbst ermitteln.“ Allein müssten sich Privatkunden IBAN und BIC einprägen, bei künftigen Überweisungen und neuen Lastschriften seien diese ab Februar anzugeben.
Deutlich mehr Last liegt auf den Schultern der zumeist ehrenamtlichen Kassierer in den Vereinen, die über Lastschriften Mitgliedsbeiträge einsammeln. „Viele arbeiten dabei heute noch mit Belegen“, sagt Wichert. Die Umstellung auf den elektronischen Kanal sei jedoch zwingend, Online-Banking logischerweise inklusive. Software-Programme gibt’s dafür reichlich an der Zahl, die Sparkasse hält selbst eines mit Probezugang bereit. Allerdings sind viele weitere Vorkehrungen nötig, um den Zahlungsverkehr auch ab Februar 2014 sicherzustellen (siehe Checkliste unten). Die Sparkasse, auch andere Banken, haben dazu Informationsbroschüren erstellt. Auch Informationsveranstaltungen: Zu ihrer nächsten lädt die Sparkasse Vereinskunden am 2. September ab 19 Uhr in ihre Zentrale am Berliner Platz ein.
"Es wird einfach Zeit, was zu tun"
Das Thema muss Vereine, aber auch Gewerbetreibende interessieren, „es geht für sie darum, sich ihre Liquidität zu sichern“, sagt Wichert. „Sonst sind sie irgendwann nicht mehr handlungsfähig.“ Nur noch 169 Tage bleiben den Vereinen bis zur Umstellung. Die Sparkasse, die selbst 957 Vereinskunden zählt, stellt aber fest, dass viele die Umstellung noch vor sich herschieben. „Es wird einfach Zeit, was zu tun“, sagt Wichert.
Die Sepa-Checkliste:
1. Gläubiger-ID beantragen! Die Gläubiger-Identifikationsnummer ist Grundvoraussetzung, um Sepa-Lastschriften einziehen zu können. Die 18-stellige Nummer, die einen Verein oder ein Unternehmen eindeutig identifiziert, kann nur auf der Internetseite der Bundesbank beantragt werden, unter www.glaeubiger-id.bundesbank.de
2. Mit der Hausbank ist dann eine Vereinbarung zur Nutzung der Sepa-Basis-Lastschrift (entspricht einer Einzugsermächtigung) abzuschließen.
3. Überprüfen, ob die eigene Zahlungssoftware und Finanzbuchhaltung Sepa-fähig sind, gegebenenfalls aktualisieren – beziehungsweise: Software beschaffen; die Sparkasse etwa bietet (gegen Monatsgebühr) eine eigene an.
4. Jedes Lastschrift-Mandat braucht eine individuelle Mandatsreferenz, die aus maximal 35 Zeichen zu erstellen ist.
5. Mitglieder sind spätestens 14 Tage vor dem ersten Sepa-Einzug schriftlich über die Lastschrift bzw. die Umdeutung der Einzugsermächtigung zu informieren. Zwingende Angaben: Gläubiger-ID, Datum Abbuchung und Unterrichtung, Mandatsreferenz.
6. Interne Prozesse sind an neue Sepa-Einreichungsfristen anzupassen. Einreichungsfrist: für eine erstmalige Lastschrift sechs, für Folge-Lastschriften drei Tage vorher.
7. Nach der Umstellung sind nur noch Sepa-Lastschrift-Mandate zu verwenden.
8. IBAN und BIC müssen die Daten der Kontoverbindungen auf allen Briefen, Vorlagen und Rechnungen ersetzen. Auch Zahlscheine müssen umgestellt werden.
9. Sepa-Mandate sind bis zu 14 Monate nach dem letzten Einzug zu archivieren.
10. Sepa-Lastschriften können nach dem 31. Januar 2014 nur noch per Online-Banking eingereicht werden.