Mülheim.
Frank Elberzhagen, Anwohner der Heimaterde baut eines der denkmalgeschützten Häuser in der Siedlung um und lag mit der Denkmalbehörde im Clinch. Es ging um Sonnenkollektoren auf dem Dach seines Hauses an der Kleiststraße, um eine höhere Dämmstärke und größere Fenster, die ihm nicht genehmigt wurden.
Frank Elberzhagen klagte vor dem Verwaltungsgericht – mit einem ersten Teilerfolg. Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig, „der Prozess könnte aber Signalwirkung für andere Anwohner haben, die umbauen möchten“, sagt Elberzhagen. Die Stadt rechnet jedoch nicht mit einer Antrags- oder gar Klagewelle.
Photovoltaik-Anlage war überdimensioniert
Ursprünglich hatte der Anwohner eine 50 Quadratmeter große Photovoltaik-Anlage auf das Dach bauen wollen. Dies lehne das Gericht nun jedoch als überdimensioniert und als mit dem Denkmalschutz nicht vereinbar ab, berichtet Elberzhagen und verspricht: „Nun werde ich eine kleinere Anlage beantragen.“
In Sachen Außendämmstärke hatte der Anwohner ebenfalls geklagt: Dämmen wollte er die Außenfassade mit 12 cm, erlaubt waren laut Denkmalbehörde aber nur 6 cm – um das Erscheinungsbild des Hauses zu wahren. „Das Gericht folgte der Argumentation der Unteren Denkmalbehörde nicht“, sagt Elberzhagen.
Dachfenster dürfen eingebaut werden
Zwar fehlten noch entsprechende Zeichnungen, doch sah das Gericht die Erscheinungsform des Gebäudes durch eine dickere Dämmung kaum wahrnehmbar beeinträchtigt und empfahl der Behörde, den Antrag nach erneuter Prüfung zu genehmigen. Auch die größeren Dachfenster waren Streitpunkt: Diese darf Elberzhagen nun einbauen.
Ob die Häusleumbauer der Heimaterde nun auf mehr Gestaltungsspielraum für ihre denkmalgeschützten Häuser hoffen können? „Wir prüfen immer den Einzelfall“, sagt Jürgen Liebich, kommissarischer Leiter des Planungsamtes. Mit einer Antragswelle aus der Heimaterde rechne er aber nach dem Verfahren nicht.