Mülheim/Duisburg. . Mit einem groß angelegten Fall betrügerischer Autounfälle muss sich derzeit das Landgericht Duisburg auseinander setzen. 14 Unfälle listet die Anklageschrift auf, die einem 28-jährigen Duisburger und einer 26-jährigen Mülheimerin gemeinschaftlichen Betrug und gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr vorwirft.

Zwischen 2008 und 2011 soll das Paar gemeinsam mit wechselnden Mittätern in Duisburg und Umgebung Unfälle fingiert, unbeteiligte Dritte in Unfälle verwickelt und bei Versicherungen Schäden überhöht abgerechnet haben. Die Mülheimerin und der Hamborner gelten als Drahtzieher der kriminellen Unternehmung. Sie sind die beiden einzigen, die sich vor dem Landgericht verantworten müssen. Elf Mittäter warten auf ihre Prozesse vor dem Amtsgericht.

Die beiden Angeklagten schweigen weitgehend zu den Vorwürfen. So ziemlich das einzige, was sie bislang einräumten, war der Besitz mehrerer Autos. Die Beweisaufnahme erweist sich als mühsam: Da die Mehrzahl der Taten bereits Jahre zurück liegt, gerät das Erinnerungsvermögen vieler Zeugen an seine Grenzen. Polizisten und Juristen verwiesen im Zeugenstand bisher meist nur auf ihre Protokolle.

Gutachter kennt Angeklagten persönlich

Ein seltsames Licht warf der Prozesstag auf ein Gutachter-Büro im Duisburger Norden. Ein 35-jähriger sogenannter Kfz-Sachverständiger – persönlich mit dem Angeklagten bekannt – offenbarte, dass er in einigen Fällen nur Fotos der Unfallwagen gemacht habe. „Die Gutachten hat mein Kollege erstellt.“ Das sei völlig in Ordnung, dass der Gutachter den Unfallwagen nicht sehe, wenn ein anderer alle Details aufnehme, so der Zeuge.

Alle? Zumindest zwei Gutachten machten die Richter misstrauisch. Innerhalb von zwei Monaten war da dasselbe Auto nach zwei Unfällen untersucht worden. „Doch die Schäden vom ersten Unfall tauchen im zweiten Gutachten zwei Monate später nicht als Vorschäden auf“, stellte der Vorsitzende fest. Der Zeuge fand dafür keine einleuchtende Erklärung, hatte aber offenbar die richterliche Belehrung nicht verstanden, nach der er hätte schweigen dürfen, um sich nicht selbst zu belasten. So oder so erwartet den Mann nun wohl ein Strafverfahren. Sein Kollege hatte es vorgezogen, sich mit „Vorzeichen eines Schlaganfalles“ ins Krankenhaus zu begeben.