Mülheim-Styrum. . Der Überfall auf eine Pfarrerin in Mülheim-Styrum im August 2012 ging für eine 20-Jährige vor Gericht nun relativ glimpflich ab. Ihr Verfahren wurde eingestellt. Eine weitere Frau (22) kam mit zehn Monaten zur Bewährung davon. Das Verfahren gegen die beiden angeklagten Männer geht weiter.

Vor dem Landgericht Duisburg wurde der Prozess gegen vier junge Leute fortgesetzt, die sich wegen eines Überfalls auf eine Pfarrerin in Styrum in der Nacht zum 21. August 2012 verantworten müssen. Gegen zwei der Angeklagten wurde das Verfahren Mittwoch bereits abgeschlossen.

Zwei 20 und 22 Jahre alte Frauen aus Eschweiler waren als Mittäterinnen angeklagt gewesen. Doch diesen Vorwurf sah die Jugendstrafkammer nach dem zweiten Verhandlungstag nicht als erwiesen an. Wegen ihres vergleichsweise geringen Tatbeitrages wurde das Verfahren gegen die 20-Jährige mit Blick darauf, dass die Heranwachsende sechs Monate in Untersuchungshaft saß, eingestellt.

Beihilfe zum Diebstahl

Die 22-Jährige wurde wegen Beihilfe zum Diebstahl zu einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt. Es sei nicht zu beweisen, dass die junge Frau mitbekommen habe, dass die 57-jährige Pfarrerin in ihrer Dienstwohnung von den Mitangeklagten bedroht wurde, so die Richter. Dass die beiden jungen Männer aber etwas Ungesetzliches vorgehabt hätten, hätte der Angeklagten klar sein müssen, als sie eine Waffe sah. Und als sie später mit ihrem Wagen den beiden Männern folgte, die mit dem gestohlenen Auto der Pfarrerin davonfuhren, sei ihr ebenfalls klar gewesen, dass das Fahrzeug bestimmt nicht geliehen war.

Zugunsten der Angeklagten werteten die Richter, dass die Frau nicht vorbestraft war und sich aufgrund der Liebe zum Mitangeklagten in die Sache habe hineinziehen lassen. Das Verfahren gegen die mitangeklagten 19 und 26 Jahre alten Oberhausener wird fortgesetzt.