Eppinghofen. .

Gut zweieinhalb Monate, nachdem sich die Stadtverwaltung mit dem Hinweis auf die vermeintlich gebotene Eile den politischen Baubeschluss für die Umgestaltung des Klöttschen und des östlichen Teils des Tourainer Rings eingeholt hatte, nahmen die Straßenbau-Planer nun im WAZ-Gespräch ausführlich Stellung zu der Frage, wie die zahlreichen ungelösten Grundstücksfragen am Klöttschen den bei Anwohnern umstrittenen Straßenausbau beeinträchtigen.

Wie berichtet, will die Stadt den Klöttschen sobald als möglich ausbauen. Aus der zweispurigen Einbahnstraße soll eine Straße mit Zweirichtungsverkehr werden. Die Befahrbarkeit gen Süden soll helfen, die Eppinghofer Straße stadteinwärts zu entlasten. Mit Gehweg und Fahrradschutzstreifen sollte der neue Straßenquerschnitt 16,6 Meter betragen, eingeplant sind auch zwei Kreisverkehre: Klöttschen/Heißener Straße und Klöttschen/Eppinghofer/Bruchstraße.

Es fehlt an Grundstücksfläche

Doch viele Eigentümer zeigen sich widerspenstig, haben es partout abgelehnt, der Stadt für den Ausbau Teile ihrer Grundstücke zu verkaufen. Am auffälligsten zeigt sich dies aktuell auf dem südlichen Teil des Klöttschen, auf der östlichen Seite ist ein Haus stehen geblieben. Die neue Straße wird einen Bogen darum machen müssen. Auch im nördlichen Teil des Klöttschen wird es bei drei Hausnummern einen solchen Zwangspunkt geben müssen. Für Parkplätze ist dort auch kein Platz.

Für einen optimalen Ausbau der Straße, so heißt es nun aus dem Amt für Verkehrswesen und Tiefbau, fehlen 285 m2 Grundstücksfläche. Bei den Eigentümern von fünf Grundstücken habe die Stadt ihre Bemühungen um einen Ankauf, weil zwecklos, eingestellt. Bei weiteren vier Eigentümer(gemeinschaften) am nördlichen Klöttschen werde die Stadt „gelegentlich aber noch mal nachfragen, ob es immer noch Wunsch der Eigentümer ist, keine öffentlichen Stellplätze vor der eigenen Wohnbebauung zu erhalten“.

Kompensation über Stellplätze

Acht Stellplätze hat die Stadt aus den ursprünglichen Plänen gestrichen, weil sie die nötigen Grundstücke nicht bekommen hat. Mit 50 Stellplätzen in der aktuellen Planung aber, so Amtsleiter Klaus-Dieter Kerlisch, hätten die Anwohner später immer noch fünf Stellflächen mehr zur Verfügung als heute.

Grundsätzlich seien das Ausbauziel und damit die Förderung nicht gefährdet, so Kerlisch. Die zwei „Zwangspunkte“, auch die verengte Fahrbahn in Nähe der Kita mit Tempo-30-Zone sei von der Bezirksregierung als Bewilligungsbehörde für Fördergelder akzeptiert.

Anwohner in Sorge über Verkehrsaufkommen 

Amtsleiter Klaus-Dieter Kerlisch und Verkehrsplaner Helmut Voß nahmen auch Stellung zu den Sorgen der Anwohner um die zusätzliche Belastung.

2002 habe die Stadt das Verkehrsaufkommen in der Einbahnstraße ermittelt: Zwischen Parallel- und Heißener Straße seien zur Hauptverkehrszeit 800 Fahrzeuge gezählt worden, zwischen Heißener und Eppinghofer Straße 700. Prognostiziert ist nach dem Ausbau eine Zunahme auf 1100 bzw. 850 Fahrzeuge.

Klöttschen „als Bypass“

Der zusätzliche Lärm, so Kerlisch, werde laut Gutachten „mit menschlichem Ohr nicht wahrnehmbar sein“. Nicht mal berücksichtigt sei im Gutachten, dass die Stadt zusätzlich lärmoptimierten Asphalt einbauen will. Gleichwohl: Einige Anwohner, vor allem im Süden, werden Anspruch auf passiven Lärmschutz (neue Fenster) geltend machen können.

Übrigens: Nach Ansicht von Voß würde der Klöttschen „als Bypass“ für die Eppinghofer Straße „noch wichtiger“, würde der nun mehrfach geäußerte Wunsch der Politik in die Tat umgesetzt, den Tunnel unter dem Kurt-Schumacher-Platz auch für den Verkehr gen Norden zu öffnen. Probleme bereitete dann die Kreuzung am Nordeingang des Hauptbahnhofs.

Bezirksregierung nimmt Stellung

Der Baustartverzögert sich aller Voraussicht nach um mindestens ein Jahr auf Ende 2014, da Mülheim in diesem Jahr nicht mit Fördermitteln bedacht werden soll (wir berichteten). Die Bezirksregierungbegründete am Freitag, warum das Mülheimer Projekt Teil der nötigen Sparliste im Förderprogramm geworden ist: „Für die Aufnahme in das Förder-Programmjahr 2013 waren zwingende Voraussetzung u.a. vorhandenes Baurecht und gesicherter Grunderwerb.

Beides lag zum fraglichen Zeitpunkt Ende Oktober nicht vor. Zudem sollte der vorliegende Antrag überarbeitet und neu vorgelegt werden. Eine Förderung zu einem späteren Zeitpunkt ist durchaus möglich.“