Mülheim.
Ein aggressiver Ausfall gegen einen Mülheimer Landschaftswächter wurde am Dienstag strafrechtlich geahndet: Vor dem Amtsgericht wurde der 51-jährige Roman L. schuldig gesprochen, den 62-jährigen Werner Flaum am 7. September vergangenen Jahres massiv bedroht zu haben. Er wurde zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen à 15 Euro verurteilt. Mehr kann der gelernte Dachdecker, der als Langzeitarbeitsloser von Sozialleistungen lebt, wohl auch kaum aufbringen.
Schon früher aneinander geraten
Die Männer waren, was beide bestätigen, schon vorher mehrfach in Konflikt geraten: Flaum, ehemaliger Inhaber eines Autohauses, der seit gut einem Jahr als Landschaftswächter durch die Ruhraue streift, hatte den Hobbyangler L. bereits bei früheren Begegnungen ermahnt. Einmal rief er die Polizei, um die Personalien feststellen zu lassen. Seitdem kannte er L. mit Namen.
Beim Vorfall am 7. 9. trafen sie gegen 15.30 Uhr im Stadthallengarten zusammen, beide mit Fahrrädern. L. erklärte vor Gericht, er habe bloß mit Händen die Gänse verscheuchen wollen, damit sie sich nicht in seiner Angelschnur verheddern. Werner Flaum dagegen sagte aus, Roman L. habe die Tiere auf dem Rad im Zick-Zack-Kurs gejagt, was er sich nicht länger anschauen wollte: L. solle sofort aufhören, mahnte der Landschaftswächter, sonst werde er ihn anzeigen.
L. habe ihn anschließend mit dem Fahrrad verfolgt, erklärte Flaum vor Gericht, ihn am Fossilienweg aufgehalten und mit erhobener Faust bedroht. Er zitiert folgende Worte: „Ich schlag’ dir die Fresse ein. Mir ist egal, ob es jemand mitbekommt, ich hab schon mal im Knast gesessen.“ Ein Zeuge des Streits, der auf einer Bank saß, sei aufgestanden und fortgegangen, so Flaum. L. habe nachher noch mit Bekannten gedroht, die Spaß daran hätten, Flaum „ganz langsam umzubringen“.
Beschuldigter stritt alles ab
All dies bestritt der Beschuldigte, doch Richter Alexander Kley glaubte Flaum ohne Einschränkungen. Er verlas die Vorstrafen des 51-Jährigen: Insgesamt 15 Eintragungen seit 1977, darunter Diebstähle, räuberische Erpressung, Körperverletzung. 18 Monate hat L. nach eigener Aussage in Haft gesessen. „Falls Sie noch mal so ein Ding drehen“, ermahnte ihn Richter Kley, „sind wir wieder bei der Freiheitsstrafe.“ L. will das Urteil nicht akzeptieren, sondern Rechtsmittel einlegen.
Werner Flaum, der einen tief erschütterten Eindruck machte, sagte: „Ich kann nicht zufrieden sein, weil ich ja nicht weiß, was jetzt noch alles kommt.“ Als Landschaftswächter sei er aber weiterhin unterwegs, „mit Leidenschaft“..