Mülheim. .

Knapper geht es kaum, dennoch – flapsig gesprochen: Die Garantie ist abgelaufen. Laut Stadtsprecher Volker Wiebels gibt es die „Faustregel, dass fünf Jahre nach einer Straßenbaumaßnahme nichts an dieser Straße gemacht werden soll“. Die Sanierung der Gracht zwischen Kattowitzer und Essener Straße endete im Januar 2007 – und nun soll die Straße auf einem Teilstück wieder aufgerissen werden. Bei Anwohnern, die für die ersten Arbeiten Anliegergebühren zahlten, macht sich deshalb Unmut breit.

Günter Heinz hat die Bauarbeiter, die Probebohrungen machten und die Straße vermaßen, gesehen und angesprochen. So hat er erfahren, dass der Kanal zwischen Rathenau- und Annabergstraße saniert werden muss – und kann es nicht fassen. Immerhin sei die Straße „gerade gemacht“. 6600 € habe er dafür gezahlt. Warum, fragt er, hat man den Kanal nicht gleich mitgemacht? Immerhin sei das auf dem unteren Teilstück zwischen Annaberg- und Essener Straße geschehen. „Und deshalb mussten die Anlieger dort auch nichts zahlen.“

Kanal war vom Querschnitt her zu klein

Das räumt Stadtsprecher Volker Wiebels ein. Denn der Kanal auf dem unteren Bauabschnitt sei aus „hydraulischen Gründen“ erneuert worden: Der Kanal sei nicht kaputt, sondern vom Querschnitt schlicht zu klein gewesen. „Und damit kann man Anlieger nicht belasten.“ Deshalb, betont Wiebels, sei jetzt auch noch gar nicht klar, ob die Anwohner diesmal überhaupt zahlen müssten: „Aus unserer Sicht ist das noch offen.“

Gerd Bachmann, Geschäftsführer der für den Kanalbau zuständigen Medl, ist mit seiner Erkenntnis schon weiter. Er kann den Ärger der Anwohner zwar nachvollziehen und nennt ihn „berechtigt“; er betont aber zugleich, dass der Kanal keinesfalls defekt sei. Vielmehr sei es „eine Tatsache, dass es im Umfeld der Straße hydraulische und Entwässerungsprobleme gibt“, und deshalb würden dort nun Kanalarbeiten nötig.

Die Frage, ob dies – besonders mit Blick auf die 2005 begonnen Kanalarbeiten im unteren Straßenteil – nicht bereits ersichtlich gewesen ist, bleibt allgemein unbeantwortet. Medl-Chef Bachmann verweist auf die Stadt, die beim oberen Bauabschnitt noch für den Kanalbau zuständig gewesen sei. Stadtsprecher Volker Wiebels verweist auf die Medl, die die Bauarbeiten nun für nötig halte und auf die eingehaltene Fünf-Jahres-Frist. Auch wenn das für die Anlieger nicht schön sei, versichert Wiebels, dass „keine Fahrlässigkeit“ vorliege. Die Anwohner in Holthausen wird das aber wohl kaum trösten.