Mülheim. .

Tief in die Tasche greifen müssen Autofahrer, die ihren Wagen ohne gültigen Parkschein auf dem Rathausmarkt abgestellt haben. 30 Euro sind dort für unberechtigtes Parken fällig – wie schon mehrere Bürger schmerzlich erfahren haben. Warum es hier keine „normalen Knöllchen“ gibt? Ob ein Bußgeld in dieser Höhe überhaupt rechtens ist? Stadtpressesprecher Volker Wiebels erklärt dazu: „Der Rathausmarkt ist zwar städtisches Gelände, aber die Fläche ist schon seit etwa einem Jahr verpachtet an die Firma Apcoa, die auch das Parkhaus unter der Schloßstraße betreibt. Sie bestimmt die Nutzungsbedingungen, das Ganze ist also eine privatrechtliche Angelegenheit, bei der wir als Stadt gar nicht involviert sind.“

AGB's auf Schildern

Die Apcoa (bzw. die Tochtergesellschaft Park & Control) äußert sich auf Nachfrage folgendermaßen: „In Abstimmung mit den städtischen Betrieben sorgen wir für die Einhaltung der jeweiligen Parkvorschriften auf dem Rathausplatz in Mülheim. Wer dort parkt, hat sein Fahrzeug auf privatem Grund und Boden abgestellt, deshalb gelten hier unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese sind gut sichtbar auf Schildern in den betreffenden Bereichen sowie der Zufahrt angebracht.“

Bei Parkverstoß 30 Euro zahlen

Tatsächlich weist eine große blaue Tafel im Einfahrtsbereich – mit langen Texten und in kleiner Schrift – auf 15 Geschäftsbedingungen hin – auch darauf, dass bei einem Parkverstoß 30 Euro zu zahlen sind. „Der Bußgeldkatalog der Stadt findet auf einem Privatgelände keine Anwendung“, so die Apcoa. Das bestätigt auch Volker Wiebels und ergänzt: „Auf öffentlich-rechtlichen Parkplätzen dagegen sind städtische Verwarngelder fällig. Das Parken ohne gültigen Parkschein kostet dort in der Regel jedoch nur fünf Euro.“

Stadt profitiere nicht

An die Adressen der „Parksünder“ kommt die Betreiberfirma übrigens über die Straßenverkehrsbehörde, die die Anschriften – bei Angabe der Autonummer – übermitteln darf. Die Vermutung einiger Bürger, die Stadt profitiere von der 30-Euro-Regelung, kassiere quasi mit, weist Wiebels zurück. „Die Pacht ist umsatzabhängig und bezieht sich auf die von der Betreiberfirma ganz normal erwirtschafteten Einnahmen – ohne die Bußgelder einzubeziehen.“

Froh sei die Stadt darüber, dass die Apcoa sich zumindest bei den Nutzungsentgelten für die Parkplätze den städtischen Gebühren angepasst habe und 50 Cent für eine halbe Stunde sowie einen Euro für jede angebrochene Stunde verlange.