Mülheim. .
Asylbewerber in Mülheim müssen sich länger gedulden, bis die Stadt ihnen mehr Geld auf das Konto überweist. Das Verfassungsgericht in Karlsruhe stellte zwar Mitte Juli fest, dass der bisherige Regelsatz von 224 Euro unterhalb des Existenzminimums liegt, das Sozialamt rechnet dennoch mit Ende September, bevor die Erhöhung auf 334 überhaupt bei den Betroffenen ankommen wird.
Die Gründe für die lange Wartezeit sollen in der Bürokratie liegen: „Bisher gibt es nur eine Übergangsregelung, die sich an SGB II und XII orientiert“, erläutert Knut Meister, Finanzverantwortlicher im Sozialamt. Die Anpassung sei kompliziert, man warte auf eine einheitliche Vorgabe des Landes, zudem müsse man noch Testberechnungen mit der kommunalen EDV durchführen. Das geschehe erst Ende August.
Nicht länger zumutbar
Doch die Berufung der Kommunen auf eine Landesvorgabe klingt nach einem taktischen Manöver, denn für diese Sozialleistungen sind die Städte zuständig. Auf die ohnehin leeren Haushaltskassen kommen durch die Regelsatzerhöhung unerwartet hohe Kosten zu. Von zusätzlich 23.000 Euro pro Monat oder 275.000 Euro bezogen auf das Jahr geht die Stadtverwaltung aus, 231 Asylbewerber mit Anspruch leben derzeit in der Ruhrstadt.
„Die bisherigen verfassungswidrigen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind nicht länger zumutbar“, drängt Heinz Drucks vom Vorstand des Flüchtlingsrates NRW auf schnellere Auszahlung, „es kann und darf deshalb nicht sein, dass eine Anpassung der Leistungen nun erst Monate später erfolgen soll. Schließlich geht es hier um das Existenzminimum.“
Weitere Erhöhung in Aussicht
Doch nicht überall kommt es zu solchen Verzögerungen: In der Nachbar-Kommune Oberhausen können sich 329 Asylbewerber bereits im September auf mehr Geld freuen. Die Nachzahlung für Juli und August würden jedoch nicht vor Oktober eingehen, teilt Brigitte Siodmak, stellvertretende Leiterin des Sozialamtes in Oberhausen, beinah entschuldigend mit.
Mit der jetzigen Erhöhung des Regelsatzes auf 334 Euro ist für die Kommunen das Ende der Fahnenstange nicht erreicht. Man rechnet vielmehr mit einer weiteren Anpassung an den derzeitigen Regelhöchstsatz für Hartz-IV-Empfänger von 374 Euro.
Allerdings, gibt Knut Meister vom Mülheimer Sozialamt zu bedenken, gibt es auch hier so genannte Bedarfsgemeinschaften, so dass nicht jeder diesen Höchstsatz erhalten wird. Dafür aber bedarf es erst noch eines Beschlusses durch den Bundesgesetzgeber.