Mülheim. .

Die Stadtverwaltung wird in der Angelegenheit Hauptschule Eppinghofen nicht vor das Oberverwaltungsgericht gehen. Statt dessen schlägt sie dem Rat vor, die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens unverzüglich festzustellen, so wie es das Verwaltungsgericht am Freitag gefordert hat. Eine Sondersitzung des Stadtrates soll dazu am 1. Februar stattfinden. Folgt der Rat dieser Empfehlung, könnte nach den Planungen der Stadtverwaltung am 22. April der Bürgerentscheid stattfinden.

Die Zeit bis Ende April benötigt die Stadt, um das Begehren vorzubereiten. In 127 Wahllokalen können dann die Bürger über die Frage abstimmen, ob die Hauptschule, die derzeit von 300 Schülern besucht wird, entgegen dem Beschluss des Rates vom Sommer 2011 erhalten bleiben soll. Die Initiative für Bildung kämpft darum seit Monaten und hatte für das von der Stadt zunächst abgewiesene Bürgerbegehren rund 13.000 Unterschriften gesammelt.

Weitere Schritte noch offen

Der Rat kann in der kommenden Woche in seiner Sondersitzung dem Bürgerbegehren auch beitreten und seine Entscheidung zur Hauptschule rückgängig machen, dann wäre der Bürgerentscheid hinfällig, rund 250.000 € könnten dadurch gespart werden.

Derzeit ist noch offen, ob ein solcher Schritt möglich ist. Inhaltlich bleiben bislang CDU, Grüne, FDP und die Mülheimer Bürgerinitiativen bei ihrer Position und wollen die Hauptschule aufgeben, weil sie für zwei Hauptschulen keinen Bedarf sehen. Die CDU kündigte jedoch an, am heutigen Mittwoch noch einmal alles „auf den Tisch zu legen“ und zu bereden.

Beim Bürgerentscheid gilt erstmals nach einem neuen Landesgesetz ein deutlich niedrigeres Quorum, das die Befürworter der Hauptschule mindestens erreichen müssen: etwa 13.000 Ja-Stimmen und die Zahl muss höher sein als die Nein-Stimmen. Die Parteien ließen bereits durchblicken, dass sie im Vorfeld des Bürgerbegehrens für ihre Positionen in der Bürgerschaft werben wollen. Die Initiative ist optimistisch nach dem breiten Zuspruch aus weiten Teilen der Bevölkerung.

Verwaltungsgericht erkennt Bürgerbegehren an

Es dreht sich politisch wie juristisch vor allem auch ums Geld. So hatte das Verwaltungsgericht das Bürgerbegehren anerkannt, weil es im Gegensatz zur Stadt ein ausreichendes Finanzvolumen für die Hauptschule gesehen hat. 8,4 Millionen Euro als Deckungsvorschlag hatte die Initiative angeführt, dieses Geld steht insgesamt für Maßnahmen zur Umsetzung des Bildungsentwicklungsplanes in den Jahren 2013 bis 2016 zur Verfügung. Rund 5,8 Millionen davon wären für die dringend erforderliche Sanierung der Hauptschule erforderlich.

Aus Sicht des städtischen Rechtsdezernenten liegt hier ein Irrtum vor, den er jedoch nicht beweisen kann. In Mülheim, so Steinfort, glaubten viele Menschen, dass es sich bei jenen 8,4 Millionen Euro um das Geld handelt, was einst an dem Standort Eppinghofen für die Zukunftsschule ausgegeben werden sollte. Das Projekt wurde aber aufgegeben und das Geld wurde keineswegs für Eppinghofen als „Sparbuch“ zur Seite gelegt.

Erhalt der Schule könnte schädlich für andere Schulen sein

Viele Bürger, die beim Bürgerbegehren unterschrieben haben, könnten jedoch heute glauben, der Erhalt der Hauptschule wirke sich wegen angeblicher Rücklagen nicht auf andere Schulen aus, sei quasi unschädlich, was es nicht sei, so Steinfort. Das Verwaltungsgericht hatte das anders gewertet, sah keinen Irrtum. Dass das OVG zu einem anderen Ergebnis kommen könnte, glaubt Steinfort nach eingehender Prüfung nicht mehr.

Mit dem Einläuten des Bürgerentscheides tritt eine Sperrwirkung ein. „Es muss alles unterlassen werden, was dem Bürgerentscheid zuwiderlaufen könnte“, so Rechtsamtsleiterin Bettina Döbbe. Heißt: Die Hauptschule in Eppinghofen darf am 7. und 8. März Anmeldungen für das nächsten Schuljahr entgegennehmen.