Mülheim. .
Jugendliche, die stehlen, schlagen oder Hauswände besprühen – irgendwann landen sie alle vor Bernd Fronhoffs. Der Richter des Mülheimer Amtsgerichts verurteilt seit über 20 Jahren nicht nur Erwachsene, sondern auch jugendliche Straftäter. Und weiß: Eine drohende Haftstrafe beeindruckt die jungen Täter nur wenig. Im Katholischen Stadthaus, referierte er nun im Rahmen der Reihe „Forum am Vormittag“ über das Thema Jugendgewalt.
Unterstützung hat Richter Fronhoffs von Jugendkontaktbeamten der Polizei bekommen. Marc Krobok und Martin Rieth berichten ebenfalls von ihren Erfahrungen mit jugendlichen Straftätern. „Sie dürfen nicht glauben, dass die Kinder ein normal funktionierendes Elternhaus haben“, erklärt Marc Krobok. „Die meisten sind seit frühester Kindheit auf sich alleine gestellt.“ Sei es bei Vernehmungen auf dem Revier oder auf der Anklagebank vor Gericht: Die Eltern sind nur selten dabei, um ihren Kindern beizustehen. „Und wenn sie vor Ort sind, sagen sie: ‘Sorgen Sie dafür, dass der Junge wieder zur Schule geht’“, berichtet Fronhoffs.
"Knackige Urteile helfen da wenig"
Die fehlende Kontrolle des Elternhauses fördert kriminelle Energie der Kinder. Daher müsste man gegen jugendliche Gewalt viel früher vorgehen – da sind sich Polizei, Richter und Zuhörer einig. Landen sie vor Bernd Fronhoffs und den Schöffen, geht es nur noch um ein angemessenes Strafmaß. Um das häufig in der Öffentlichkeit gestritten wird: Bei Bildern von U-Bahn-Schlägern werden Forderungen über härtere Strafen für Jugendliche laut. Hier erklärt der Richter, dass es im Jugendstrafrecht vor allem um den Erziehungsgedanken gehe. „Knackige Urteile helfen da wenig.“
Denn abschrecken ließen sich die Jugendlichen dadurch nicht. „Viele gehen lieber zwei Wochen in Arrest, als Sozialdienst zu leisten.“ Zudem vergingen von der Anzeige bis zum Strafantritt sogar bis zu neun Monate. Eine Zeitspanne, die selbst für den Richter „nur mühsam nachvollziehbar ist.“ Der Sinn einer Verurteilung sei also nicht die Strafe, sondern vielmehr die Begleitung des Jugendlichen, durch Familienhilfe oder Maßnahmen. Immerhin erscheine ein geringer Teil von Jugendlichen mehrfach vor Gericht. „Meistens geht es um kleinere Delikte wie Schwarzfahren oder Diebstahl.“