Mülheim. .

Die Medl zieht ihr Interesse am Betreiben des Mülheimer Stromnetzes zurück. Der Aufsichtsrat hat auf Empfehlung der Geschäftsführung nach „langer sachlicher Diskussion“ mit knapper Mehrheit so beschlossen. Der Entschluss der Medl kommt ihren beiden Gesellschaftern, RWE und Beteiligungsholding Mülheim, entgegen.

Eine Übernahme der Stromkonzession vom RWE wäre ab 2014 möglich. Der Hauptausschuss des Stadtrates hatte vor einem Jahr die Medl beauftragt, sich mit um die Konzession zu bewerben, was die Stadttochter zunächst auch tat. Das Bewerbungsverfahren läuft noch bis zum 27. Oktober. Es gibt mehrere Bewerber um das Stromnetz, darunter der bisherige Betreiber RWE.

Die MBI und die Grünen fordern nach dem Rückzug der Medl eine Sondersitzung des Hauptausschusses, möglichst vor Ende Oktober. Die MBI kritisieren, dass der Aufsichtsrat ohne politisches Mandat des Stadtrates gehandelt habe. „Obgleich die Angelegenheit hochpolitisch ist“, so Tim Giesbert (Grüne) , „gab es dort vorab keine Informationen.“

Der Ausstieg der Medl aus dem Vergabeverfahren für die Stromkonzession sorgt in Teilen der Politik für Aufregung. Dabei geht es vor allem um die Frage: Darf der Aufsichtsrat der Medl ohne Weisung des Stadtrates dem Vorschlag der Medl-Geschäftsführung auf Rückzug folgen? Die Grünen meinen ebenfalls nein und unterstützen die Forderung der MBI nach einer Sondersitzung des Hauptausschusses.

„Die Herausnahme des starken Konkurrenten Medl aus dem Vergabeverfahren“, erklärt Grünen-Fraktionschef Tim Giesbert, „löst in der Essener RWE-Zentrale sicherlich große Freude aus. Es verbietet sich angesichts dessen, von einem marktwirtschaftlich fairen Bieterverfahren zu sprechen. Die Weichen sind eindeutig, wie vorab zu befürchten war und wie Stadtspitze, SPD und CDU es wünschten, in Richtung RWE gestellt.“

„Das Verfahren ist nach wie vor ein offener Wettbewerb“, betont der Chef der Mülheimer Beteiligungsholding, Hendrik Dönnebrink. Es gebe zum derzeitigen Zeitpunkt keine Entscheidung pro RWE. Fünf Bieter seien noch im Bewerberverfahren. Dass die Medl ihr Interesse zurückzieht, ist für Dönnebrink nicht verwunderlich: „Es handelt sich sich um ein kontinuierliches Verfahren, in dessen Verlauf sich Annahmen und Rechnungsgrößen immer wieder ändern.“ Der Aufsichtsrat, so Dönnebrink, könne ohne Auftrag der Politik handeln: Es gibt ein Weisungsrecht, keine Weisungspflicht.“