Mülheim. .

Die Facebook-Party-„Welle“ hat nun auch Mülheim erreicht. Für das Wochenende haben zwei junge Leute über Facebook zu einer privaten Geburtstagsfeier in den Müga-Park eingeladen. Nur vergaßen sie das entscheidende Häkchen herauszunehmen, um ihre Einladung auch nur im privaten Kreis zu verkünden.

30 Gäste waren geplant

30 Gäste waren geplant – über 70 Zusagen haben nach kurzer Zeit einen der beiden Einlader erreicht. „Ich wusste wirklich nicht, was das auslösen kann“, stellte er im Nachhinein erschrocken fest. Doch seit in verschiedenen Städten Facebook-Partys bekannt wurden, die aus dem Ruder liefen, beobachten Stadt und Polizei das soziale Netzwerk aufmerksam. „Beispiele aus anderen Städten haben gezeigt, dass diese Party meist unbeherrschbar sind,“ so Stadtsprecher Volker Wiebels. Im Sinne der Einlader habe man deshalb die Feier untersagt.

Verbot mittels "Allgemeinverfügung"

Nun wird mittels einer „Allgemeinverfügung“ das Verbot bekannt gegeben, um „eine im Einzelfall bestehende Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung“ abzuwehren. Möglich macht dies das Ordnungsbehördengesetz. „Der Veranstaltung fehlen wesentliche Merkmale für einen geordneten Ablauf,“ stellt Wiebels fest: Es besteht keine Veranstalterversicherung; für die An- und Abreise liegt kein Verkehrskonzept vor, es gibt keinen Ordnungs-, Rettungs-, Sicherheits- oder Sanitätsdienst. Das ist kein Wunder: Der Geburtstag war schließlich als private Feier gedacht.

Die Stadt rät jedoch allen, die diese Einladung wahrnehmen wollten, dies nicht zu tun. Die Einsatzkräfte des Ordnungsamtes und der Polizei werden vor Ort sein und können Platzverweise aussprechen.