Viele Immobilienbesitzer wissen längst von der Gesetzeslage, aber etliche auch noch nicht: Private Grundstückseigentümer müssen bis spätestens Ende 2015 ihre Abwasserleitungen auf Dichtheit prüfen (und, wenn nötig, auch sanieren) lassen.

Christiane Lersch, die Leiterin der Verbraucherberatungsstelle in Mülheim, hat jedenfalls schon einigen Kunden bestätigt, was der § 61 a des Landeswassergesetzes vorschreibt. Bei Gebäuden, die in Wasserschutzgebieten liegen, lief diese Frist in Mülheim bereits am 31. Dezember 2009 aus. „Wir werden,“ so Umweltamtsleiter Jürgen Zentgraf, „in den nächsten drei bis vier Jahren alle Grundstückseigentümer in den Trinkwasserschutzgebieten auffordern, ein Dichtheitszertifikat vorzulegen.“ Spätestens im Mai wird die Stadt eine Broschüre herausgeben, kündigte Zentgraf an, die alle wichtigen Zusammenhänge ausführlich erläutern soll.

Wenn aus defekten Leitungen Schmutzwassser austritt, belastet es den Boden. Außerdem kann Grundwasser ins defekte Rohr eindringen und so die Kläranlagen zusätzlich belasten. Auch, wenn nicht saniert werden muss, weil alles in Ordnung sind, werden für die fachgerechte Inspektion Kosten fällig. Die SEM, die Stadtentwässerung Mülheim GmbH, bietet diese Dienstleistung auch an. Und reiht sich damit ein in eine Liste von Mitbewerbern, die die Sachkundeprüfung abgelegt haben und die über die fachlichen, technischen und rechtlichen Voraussetzungen verfügen. Und deren Bestätigung von der Stadt auch anerkannt wird.

Die SEM, seit 2005 eine Tochtergesellschaft der Medl (Mülheimer Energie-Dienstleistungsgesellschaft), schätzt die Kosten für eine solche Dichtheitsprüfung bei einem Ein- bis Zweifamilienhaus auf etwa 200 bis 500 Euro – immer abhängig von der Grundstücksgröße und dem Umfang der zu prüfenden Leitungen.

In Mülheim gilt, dass die Leitungen vom Anschluss unterm Haus bis zum öffentlichen Kanal zu überprüfen sind. Zum SEM-Service gehöre, betonte Geschäftsführer Hans-Gerd Bachmann, dass bei Anruf der Kostenrahmen geschätzt wird und auch darüber informiert wird, ob das Haus in einem Trinkwasserschutzgebiet liegt. Nach SEM-Schätzungen sind das etwa 3500 Gebäude. „Man sollte“, so Bachmann, „ein eigenes Interesse an der Dichtheitsprüfung haben. Und nicht nur, weil der Gesetzgeber es will.“

Für die Prüfung müssten, erklärt Andreas Preußner von der SEM-Betriebsleitung, die Abwasserleitungen gereinigt und dann mit einer Kamera untersucht werden, die meist durch einen Revisionsschacht im Keller ins Rohrsystem ge­schickt wird. Das Ergebnis werde mit Prüfbericht und einer Foto-CD dokumentiert. Daran kann der Auftragsgeber zum Beispiel erkennen, wo ein Rohr Risse hat, oder geborsten ist, weil eine Wurzel oder Erdbewegungen es beschädigt haben. Wenn alles in Ordnung ist, erhält der Eigentümer ein „Dichtigkeitszertifikat“, das 20 Jahre lang gilt. Für Grundstücke in Trinkwasserschutzgebieten gelten, so die SEM, andere Fristen.

Die Mülheimer Verbraucherberaterin Christiane Lersch hat aus anderen Städten gehört, dass Kanal-Firmen potenzielle Kunden aggressiv beworben haben. Aus Mülheim sind ihr aber noch keine Beschwerden über solche Fälle bekannt geworden.

Die Verbraucherzentrale NRW warnt vor Haustürgeschäften, weil „Kanalhaie“ gern Kasse machten, indem sie Schäden feststellten, die nicht existierten. Auch würden so oft Folgeuntersuchungen fällig. Beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) gibt es ein Verzeichnis von Firmen mit Sachkundeprüfung: www.sadipa.it.nrw.de