Mülheim. . Nachdem die Stadt mit ihrer Schadenersatzklage gegen den Baukonzern Bilfinger Berger gescheitert ist, wird über Revision nachgedacht. Bei Bauarbeiten an der Mühlenstraße war ein Tagesbruch entstanden. Beim Verfüllen war der Kanal beschädigt worden.

Die Stadt ist vor dem Oberlandesgericht Hamm mit einer Schadenersatzklage gegen den Baukonzern Bilfinger Berger gescheitert, den sie für Schäden beim Verfüllen eines Tagesbruches an der Mühlenstraße in Dümpten haftbar machen wollte.

Beton floss in die Kanalisation

Die Stadt denkt über eine Revision nach. Streitwert: 855 000 Euro. Im Juli 2004 hatte die Erde unter der Einfahrt eines Hauses an der Mühlenstraße nachgegeben. Untersuchungen des Bergamtes ergaben schließlich, dass oberflächennaher Bergbau Ursache für den Tagesbruch war. Da kein Rechtsnachfolger für einen Bergbaubetrieb ermittelt werden konnte, der in Finanzierungsverantwortung für die Beseitigung der Schäden zu nehmen gewesen wäre, sprang das Land ein und beauftragte Bilfinger Berger mit dem Verfüllen der Hohlräume.

Bis Juli 2006 zog sich das Verfüllen hin, 3200 Tonnen Baustoffe brachte Bilfinger Berger ins Erdreich ein. Das Land kostete diese Sicherungsmaßnahme satte 8,5 Mio Euro. Aber natürlich war nicht nur das Land Leidtragender, auch für die Anwohner kam es knüppeldick. Bei den Verfüll­arbeiten drang reichlich Beton in die Kanalisation ein und sorgte für eine Verstopfung. Abwasser bahnte sich unkon­trolliert seinen Weg und schädigte umliegende Häuser.

Diagnose Totalschaden

Diagnose derweil für den Kanal: Totalschaden. Die Stadtentwässerung unter dem Dach der Medl musste schließlich in zwei Abschnitten einen komplett neuen Kanal verlegen. Die Kosten dafür, 740 000 Euro, ließ sie sich von der Stadt als Kanaleigentümerin erstatten.

Gleichzeitig hatte sich die Medl gutachterlich bescheinigen lassen, selbst adäquat auf den Schaden reagiert zu haben. Die Stadt ging mit Bilfinger Berger vor Gericht. Sie warf dem Konzern vor, bei den Verfüllarbeiten gepfuscht und so die Verstopfung der Kanalisation mit Beton verursacht zu haben. Bilfinger Berger wiederum vertritt die Meinung, Beton habe nur in einen ohnehin brüchigen beziehungsweise schon undichten Kanal eindringen können.

In zweiter Instanz

Das Oberlandesgericht Hamm wies nun in zweiter Instanz eine diesbezügliche Schadenersatzklage der Stadt ab. Es sieht in Bilfinger Berger nicht den richtigen Adressaten, um Haftungsansprüche geltend zu machen. Der Baukonzern habe als „Verwaltungshelfer“ für das Land agiert und so auch nur einen „deutlich beschränkten Entscheidungsspielraum“ bei der Ausführung der Arbeiten gehabt. So könne die Stadt Ansprüche ausschließlich gegenüber dem Land geltend machen. Das Gericht ließ offen, ob Bilfinger Berger die Schäden verursacht hat. Die Stadt prüft eine Revision.