Mülheim. Das Ordnungsamt Mülheim kündigt für Karfreitag Kontrollgänge in Discos, Spielhallen und Gaststätten an. Damit wolle man Flagge zeigen. Die örtlichen Kulturveranstalter planen indes, ihr Programm dem Feiertag angemessen anzupassen.
Kontrollgänge mit Ansage: Die Stadt wird am Karfreitag in Discos, Spielhallen, Gaststätten kontrollieren, ob auch keine verbotenen Veranstaltungen stattfinden. Das kündigt der stellvertretende Leiter des Ordnungsamtes an, Bernd Otto: „Nachdem wir letztes Jahr nicht unterwegs waren, wollen wir diesmal Flagge zeigen. Wir wollen Waffengleichheit herstellen. Es kann nicht sein, dass sich die einen an das Gesetz halten, andere aber nicht.“
Hinweis auf Feiertagsrecht aus Düsseldorf
Die Regeln für den stillsten aller Feiertage sind streng, § 6 des nordrhein-westfälischen Feiertagsgesetzes untersagt u.a. Sport-, Fest- und Tanzveranstaltungen bis anderntags um sechs Uhr, Spielhallen dürfen nicht öffnen.
Am Mittwochmorgen, so Bernd Otto, sei im Ordnungsamt entschieden worden, diesmal vor Ort zu kontrollieren. Wenig später traf ein frisch formulierter Erlass der Düsseldorfer Bezirksregierung ein: Ausdrücklich werden alle Städte noch einmal auf das Feiertagsrecht hingewiesen und gebeten, dafür zu sorgen, „dass keine verbotenen Veranstaltungen stattfinden“. Eine klare Ansage. Breiten Raum nimmt in dem Erlass die Definition des Begriffes „Unterhaltung“ ein, denn Angebote, die ihr dienen, sind untersagt.
"Tanzveranstaltungen gibt es bei uns auf keinen Fall"
Hierzu gehörten „grundsätzlich Theateraufführungen, Opern (...) und jegliche Musikdarbietungen“. Öffentlicher Tanz sei bereits am Gründonnerstag ab 18 Uhr verboten. Hintergrund der Klarstellung aus Düsseldorf ist offensichtlich der aktuelle Streitfall in Essen, wo eine für Karfreitag geplante Opernpremiere untersagt wurde. In Mülheim gab es bislang keine Verbote im Vorfeld, so die Verwaltung.
Die hiesigen Kulturveranstalter versuchen, dem Charakter des Karfreitags bei ihrer Programmplanung Rechnung zu tragen. Falls bei ihnen überhaupt etwas läuft. „Tanzveranstaltungen gibt es bei uns auf keinen Fall“, sagt etwa Christine Klingbeil, Pressesprecherin des Ringlokschuppens, „und Zimmerlautstärke wird nicht überschritten.“ Am 22. April steht ein Gastspiel des Ensembles Monster Truck auf dem Plan. „Ein leiser Theaterabend“, versichert Klingbeil.
Wer harte Action sucht, laute Musik, geht ins Filmtheater. „Die Sache ist einfach“, meint etwa Meinolf Thies, Betreiber der Cinemaxx-Kinos in Essen und Mülheim. „Bei uns läuft kein Film, der keine Feiertagsfreigabe hat.“ Ohnehin sehe er nicht, wie ein Kino- oder ein Theatergebäude den Karfreitagsbetrieb stören sollte. „Diese Gesellschaft hat andere Probleme, als über so etwas zu diskutieren“, so die Ansicht des Kinounternehmers.