Essen. In Essen musste nun auch das Theater im Rathaus eine Operettenaufführung am Karfreitag absagen. Eine Innenstadt-Kneipe musste eine Tanzveranstaltung kippen. Das Theater reagierte schnell und hat bereits einen Alternativtermin gefunden.

Am Karfreitag scheiden sich offenbar weiterhin die Geister. Dabei ist die vom Ordnungsamt untersagte und inzwischen auf den Vorabend verlegte Premiere von Puccinis „Madama Butterfly“ im Aalto-Theater keineswegs das einzige Opfer des NRW-Feiertagsgesetzes, das 1989 in seiner heutigen Form in Kraft trat. Das Colosseum habe 2006 eine Geldbuße zahlen müssen, da dort Karfreitag das Musical „Aida“ aufgeführt worden sei, sagt Rainer Kunze, stellvertretender Leiter des Ordnungsamtes. Auch die - inzwischen abgesagte - Operettenvorstellung im Theater im Rathaus oder eine Tanzveranstaltung in einer Innenstadt-Kneipe entsprächen nicht dem Charakter dieses so genannten „stillen Feiertags“, so Kunze.

Ein Ausfall hätte einen Verlust von bis zu 60.000 Euro zur Folge gehabt

Die TuP und das Aalto-Theater hätten aber gut auf die Gesetzeslage reagiert, sagt Kunze. Die Begründung, weshalb in den vergangenen Jahren kein hoheitliches Veto gegen weitaus buntere Karfreitagsprogramme selbst im Aalto eingelegt worden sei, klingt vage: Ein Durchforsten der Spielpläne hätte man bisher nicht betrieben, das Gesetz sei Veranstaltern ja bekannt. Dass es jetzt einen Hinweis seitens der Bezirksregierung speziell auf die Aalto-Butterfly gab, mache jedoch stutzig, so Kunze. So sieht man das auch im Opernhaus. Es habe Hinweise aus kirchlichen Kreisen gegeben, dass die Butterfly nicht unbedingt am Karfreitag Premiere haben müsse, so Sprecher Reinhard Beuth. Aber dass das Verbot aus dieser Richtung lanciert worden sei, kann man sich im Aalto nicht vorstellen. Dort sei man nur froh über die Gründonnerstagslösung. Ein anderer Termin wäre kaum möglich gewesen. Ein Ausfall hätte einen Verlust von 50 bis 60.000 Euro zur Folge gehabt, sagt Beuth.

Dass die Kirche Ordnungsamt und Bezirksregierung auf den Plan gerufen haben könnte, weist Bistumssprecher Ulrich Lota zurück. „Das war bei uns überhaupt kein Thema.“ Das Bistum habe weder jetzt noch früher etwas unternommen, dadurch besuchten schließlich nicht mehr Menschen die Gottesdienste. Die Entscheidung sei allerdings bei der eindeutigen Gesetzeslage nach zu vollziehen.