Essen. . Auf Weisung der Bezirksregierung Düsseldorf hat das Ordnungsamt Essen die Premiere von Puccinis “Madama Butterfly“ am Karfreitag im Aalto verboten. Grund ist das NRW-Feiertagsgesetz. Generalmusikdirektor Stefan Soltesz hat Anwälte eingeschaltet.

Riesenärger im Aalto-Theater: Das Ordnungsamt hat der Theater und Philharmonie (TUP) die Premiere von Puccinis „Madama Butterfly“ am Karfreitag verboten. Die Weisung kam von der Bezirksregierung Düsseldorf, die auf das NRW-Feiertagesgesetz pocht. Generalmusikdirektor Stefan Soltesz hat Anwälte eingeschaltet und lässt rechtliche Schritte prüfen.

„Es geschehe Gerechtigkeit, und wenn die Welt untergehe.“ (Kaiser Ferdinand I.)

Grundlage des Streits ist § 6 des Feiertagesgesetzes NRW. Es verbietet an Karfreitag unter anderem „alle der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen einschließlich Tanz“ bis Ostersamstag 6 Uhr. Regierungspräsident Jürgen Büssow, Vorgänger der jetzt amtierenden Anne Lüttges, hatte schon 2005 klargestellt: Dazu gehören auch Theateraufführungen. Und: Die Ordnungsbehörden der Kommunen hätten für die Einhaltung des Verbotes zu sorgen.

Die Stadt ist mit dem Vorgang gar nicht glücklich. Aber was soll sie machen? „Wir finden das auch nicht gut, aber wir mussten handeln“, heißt es im Ordnungsamt. Denn die Aufforderung der Bezirksregierung war höflich, aber eindeutig: „...bitten wir dafür Sorge zu tragen, dass diese Veranstaltung nicht stattfindet.“

„Mir graut vor so viel Wohlanständigkeit.“ (Hendrik Ibsen, Die Stützen der Gesellschaft)

Brav schrieb das Ordnungsamt also der TUP mit Datum vom 28. Februar: Es stehe „außer Zweifel“, dass es sich bei Puccinis Tragödie „in erster Linie“ um Unterhaltung handele. Die Behörde beabsichtige deshalb, die Premiere zu untersagen. Die TUP habe bis zum 21. März Gelegenheit, sich zu äußern. Stadtsprecher Detlef Feige: „Das hat die TUP nicht getan, folglich ist das Verbot jetzt in Kraft.“

„Der Hölle Rache kocht in meinem Herzen.“ (Mozart, Zauberflöte)

Die Butterfly diene nur der Unterhaltung? Ein empörter GMD Stefan Soltesz weist den Vorwurf „schärfstens“ zurück. Aber was hilft es? Vergeblich verweist Soltesz darauf, am Aalto werde zu Karfreitag seit mehr als zehn Jahren Oper oder Ballett auf die Bühne gebracht. Mit Zorn im Bauch blickt Soltesz nach Köln. Dort spielt man nämlich an Karfreitag, und zwar der „Parsifal“.

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat übrigens 1993 entschieden, eine Veranstaltung am Karfreitag müsse „dem besonderen Wesen des Feiertages“ entsprechen. Na denn: Fußläufig erreichbar vom Dienstsitz der Bezirksregierung geht in der Düsseldorfer Oper Karfreitag „Schneewittchen“ über die Bühne.

„Wenn zwei das Gleiche tun, ist es noch lange nicht dasselbe.“ (Sprichwort nach Terenz, Der Selbstquäler)

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    „Schweren Herzens“ hat sich Soltesz „trotz seiner gegenteiligen Rechtsauffassung“ für eine Vorverlegung auf Gründonnerstag (19.30 Uhr) entschieden. Ein Ausfall der Premiere wäre ein „immenser materieller Schaden“, den er ebenso wenig riskieren wolle wie eine Gefährdung der künstlerischen Arbeit. Premierenkarten und Abo-Ausweise bleiben gültig, können aber bis zum 16. April auch umgetauscht werden.

    Durch die Vorverlegung hat Soltesz Zeit, sich Karfreitag das Musical „Anatevka“ im Musiktheater im Revier umzuhören. Dort kann er einstimmen in Milchmann Tevjes Segen für die Obrigkeit: „Gott erhalte sie! Und er halte sie uns vom Leibe.“