Mülheim. . Der Prozess um die Schlägerei vor der Disco “Ballermann“ an der Sandstraße endete mit Freisprüchen. Weihnachten 2009 wurden dort drei Jugendliche schwer verletzt. Den Angeklagten konnte die Tat nicht zweifellos nachgewiesen werden.

„Im Zweifel für den Angeklagten“ – im Mülheimer Amtsgericht zeigte sich gestern der Ursprung dieses geflügelten Wortes: Die drei Mülheimer, die angeklagt waren, drei Oberhausener bei einer Schlägerei an der Sandstraße am ersten Weihnachtstag 2009 teils schwer verletzt zu haben, wurden nun freigesprochen. Die ihnen vorgeworfenen Taten konnten den jungen Männern nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden.

Mit den Freisprüchen endet ein Prozess, der in vielerlei Hinsicht ungewöhnlich war. Die schweren Verletzungen der Geschädigten, von denen einer einen komplizierten Kieferbruch erlitt, sind sicherlich nicht alltäglich. Doch es waren vor allem die Auftritte der Beteiligten, die in Mülheim Seltenheitswert hatten.

Lücken in der Beweisführung

Da waren die Angeklagten, die zwar zugaben, an jenem Abend in eine Prügelei geraten zu sein – aber eben nicht in jene in der Anklageschrift beschriebene. Nicht Täter, sondern selbst Opfer wollen sie gewesen sein. Und da waren die Geschädigten, die sich vor Gericht nicht erinnern und niemanden wiedererkennen wollten und die wirkten, als hätten sie kein Interesse, sich mit diesem Thema noch zu befassen und die sich auch nach ihrer Aussage bei keinem der folgenden Verhandlungstage noch blicken ließen.

Statt der Augen- übernahmen die Ohren-Zeugen, Mülheimer Jugendliche, denen gegenüber die Angeklagten die Taten zugeben haben sollen. Diese stundenlangen Befragungen waren bestimmt von Hören-Sagen und konnten letztlich nicht – wie der Staatsanwalt gehofft hatte – die Lücken in der Beweisführung schließen. Stattdessen stand immer wieder die Theorie im Raum, eine vom Vater eines der Opfer ausgelobte Belohnung über 2000 € könne vor allem zwei Zeuginnen zu immer neuen Aussagen motiviert haben. Doch auch das konnte am Ende nicht bewiesen werden.