Mülheim. . Der Prozess um die Schlägerei vor einer Disco an der Sandstraße muss erneut verlängert werden. Weihnachten 2009 wurden dort drei Jugendliche schwer verletzt. Jetzt besteht der Verdacht, dass Zeugen sich nicht meldeten, weil sie bedroht wurden.
Auch der sechste Verhandlungstag blieb im Amtsgericht Mülheim ohne Urteil. Dafür sind im März zwei weitere Termine angesetzt – mit noch mehr Zeugenvernehmungen. Nötig wurde dies durch die Aussagen von Zeugen am Mittwoch.
Richter verlor die Geduld
Die Geduld verlor Richter Bernd Fronhoffs schon zehn Minuten früher. Als ein Zeuge einräumte, bei der Polizei etwas Falsches ausgesagt zu haben, weil er seine „Kumpel nicht in die Pfanne hauen wollte“, ging dem Richter der Hut hoch. Die knappe Aussage einer Zeugin, „kam da raus, hab gesehen, dass da irgendwas war“, entlockte Fronhoffs da schon nur noch ein Seufzen: „Diese Aussage ist typisch für den gesamten Verlauf dieser Verhandlung – was Inhalt und Satzbau betrifft.“
Auch der sechste Verhandlungstag brachte keine Klarheit über die Abläufe jener Weihnachtsnacht. Stattdessen boten ein Zeuge und zwei Zeuginnen vor allem Sätze im Konjunktiv: „Er hat mir erzählt, der hätte gesagt, der hätte gemacht...“ Im Zentrum dieser Hätte-Konstruktionen stand ein 23-Jähriger, dem gegenüber ein Angeklagter zugeben haben soll, in eine Schlägerei an der Sandstraße verwickelt gewesen zu sein. Der 23-Jährige erzählte dies zwei Bekannten, die wiederum zur Polizei gingen. Bei seiner Vernehmung gab der junge Mann an, den Mädchen das nie erzählt zu haben. Eben diese Falschaussage räumte er nun vor Gericht ein.
"Zeugen haben sich aus Angst nicht gemeldet"
Das aber brachte keinen Durchbruch: Die Angeklagten gaben bereits zu, an jenem Abend in eine Schlägerei geraten zu sein – allerdings in eine andere. Dass der Angeklagte von jener Prügelei sprach, die nun verhandelt wird, konnten die Zeugen nicht bestätigen. Die Zeuginnen, die ebenfalls in der Disko Weihnachten feierten, sahen zwar die Schlägerei und zwei der Angeklagten vor Ort, dass sie jemanden traten oder schlugen, beobachteten sie nicht. „Dass die nicht nur da standen, kann man sich doch denken“, findet eine Zeugin aber und fügt an: „Ich will ehrlich sein, ich habe auch von anderen gehört, dass die das waren.“ Diese Zeugen hätten sich aber aus Angst nicht gemeldet. Sie will der Staatsanwalt auch noch vernehmen.
Und er mahnt die Angeklagten: „Sollte es für Zeugenbedrohung eine Grundlage geben, werde ich den entsprechenden Haftbefehl erlassen.“