Mülheim.

Trotz Aufklärung gibt es noch immer Mädchen und Frauen, die ungeplant schwanger werden. Was tun? Hilfe und Beratung beim Umgang mit dieser Situation bieten in Mülheim die Mitarbeiterinnen des Vereins donum vitae an - seit zehn Jahren.

Auch in diesen aufgeklärten Zeiten werden Mädchen und Frauen ungeplant schwanger. Frauen zu beraten, zu schützen und ihnen – ob sie sich für das Kind entscheiden, oder nicht – weiter zu helfen, ist das Ziel. Seit zehn Jahren hilft der Verein „Frauen beraten/donum vitae Mülheim/Oberhausen e.V.“ mit Sitz auf der Mülheimer Schlossstraße. Die beiden hauptamtlichen Beraterinnen, die Sozialwissenschaftlerin Bettina Bubbat-van Hasseln und die Sozialpädagogin Ulla Höhne beraten seit der ersten Stunde Frauen aus Mülheim und Oberhausen. Am Anfang, erinnern sie sich, musste noch Überzeugungsarbeit geleistet werden, oft genug musste erklärt werden: „Wir sind keine katholische Beratungsstelle. Wir sind ein eingetragener Verein“, so Ulla Höhne. Und ihre Kollegin ergänzt: „Und wir sind an keine Richtlinien der Katholischen Kirche gebunden.“ Geld von der Katholischen Kirche gebe es für die Arbeit nicht.

Donum vitae, was „Geschenk des Lebens“ bedeutet, wurde 1999 von den katholischen Laien, dem Zen­tralkomitee der deutschen Katholiken, gegründet. Kurz danach fiel in der deutschen Bischofskonferenz die Entscheidung, aus der gesetzlichen Schwangerschaftskonfliktberatung auszusteigen.

Mehr als einen Weg aufzeigen

Im Januar 2001 konnte die staatlich anerkannte Schwangerschaftsberatungsstelle donum vitae dann auch in Mülheim mit ihrer Arbeit beginnen. Finanziert wird sie zu 80% vom Land NRW, der Rest kommt aus Mitgliedsbeiträgen, Spenden und kommunalen Mitteln.

„Wir arbeiten zielorientiert, gesetzeskonform und ergebnisoffen“, so die Beraterinnen. Als Angebot sehen sie ihre Arbeit, in der sie den Frauen mehr als einen Weg aufzeigen wollen. „Die Entscheidung liegt ganz bei der Frau“, betont Höhne. Bis 1995, erinnern die Beraterinnen, gab es bei Schwangerschaftskonflikten noch die Indikationsregelung. „Bis dahin musste man als Beraterin der Frau schriftlich bestätigen, dass sie das Kind aus bestimmten sozialen Gründen nicht bekommen kann,“ sagt Bettina Bubbat-van Hasseln. Heute steht auf der Beratungsbescheinigung, die eine Frau für einen Abbruch benötigt, nichts davon. „Was mit uns besprochen wird, unterliegt der Schweigepflicht“, betont Ulla Höhne. Zwar sei der Besuch einer Beratungsstelle Pflicht, wenn eine Frau die Bescheinigung haben möchte, aber wer nicht reden will, muss es auch nicht. „Doch vielen Frauen tut es gut, über ihre Probleme zu sprechen“, hat Bettina Bubbat-van Hasseln erfahren. Oft seien Partner und Familie keine Hilfe, eine schwierige finanzielle Situation spiele nach wie vor eine große Rolle.

Berater in verschiedenen Lebenslagen

Die Zahl der Frauen, die in die Beratung kommen, hat sich seit 2001 verdreifacht: 310 Frauen aus Mülheim und Oberhausen suchten 2010 das Gespräch, darunter 100 Frauen ohne deutschen Pass. Schwangerschaftskonfliktberatung macht den Großteil der Arbeit aus, Frau Höhne und Frau Bubbat-van Hasseln beraten aber auch Paare vor und nach einer Pränataldiagnostik und Frauen, die sich für das Kind entschieden haben. Auch für Frauen, die ihr Kind durch eine Fehl- oder Totgeburt verloren haben, sind die Beraterinnen da.

Und auch in Verhütungsfragen: Wenn etwa Jugendliche aus Schulen, die präventiv besucht wurden, noch Fragen haben. Die Zahl der minderjährigen Schwangeren, die Rat suchten, ist zurückgegangen. „2003/2004 war der Anteil noch höher“, erinnert sich Bettina Bubbat-van Hasseln.