Mülheim. .
Die Stadt Mülheim verschickte kurz vor Jahresende Rechnungen für jahrzehnte alte Straßenbaumaßnahmen. Viele Anlieger reichten dagegen eine Klage beim Verwaltungsgericht ein. Nun hat die Stadt einen Fragenkatalog der WAZ zu den Bescheiden beantwortet.
Im Streit um die Anliegerbeitragsbescheide für Jahrzehnte alte Straßenbaumaßnahmen hat die Stadt nun einen Fragenkatalog der WAZ beantwortet. Weiterhin sieht sie sich rechtlich auf der sicheren Seite, dass ihre aktuellen Forderungen gegenüber Anliegern in Styrum (Albertstraße), Dümpten (Barbarastraße) und Heißen (Dessauer Straße) vor Gericht standhalten werden. Wie berichtet, sind beim Verwaltungsgericht Düsseldorf über 20 Verfahren anhängig.
Welche anderen sieben Straßen(Abschnitte) ohne zwei befestigte Bürgersteige sind seit 2006 mit geänderter Satzung abgerechnet worden?
1. Uranusbogen, 2. An der Werkstätte, 3. eine Verbindungsstraße zwischen Kardinal-Graf-Galen- und Aktienstraße, 4. Kuhlenstraße (Stichstraße bei Haus Nr. 50), 5. Wasserstraße, 6. Markgrafenstraße (zwischen Mentzstraße und Duisburger Straße), 7. Alexanderstraße (zwischen Frohnhauser Weg und Abknickung in Richtung Geitlingstraße)
Sind den Anliegern in den Bescheiden Zinsen auf ihre ursprünglichen Anteile an den Erschließungskosten berechnet worden?
Nein, sagt die Verwaltung. Demzufolge hat die Stadt all das vorfinanziert, was nicht mit pauschalen Vorabzahlungen damaliger Eigentümer abgedeckt war. In der Summe aller zehn Straßen sind dies 442 958 Euro, die die Stadt über Zeiträume von bis zu 40 Jahren per Kredit vorgestreckt hat. Ein übliches Verfahren. Aufgrund der teilweise langen Zeit, die zwischen der Fertigstellung der Straßen und der Abrechnung liegt, ist aber doch die Frage zu stellen, wie viel Zinskosten einzusparen gewesen wären, wenn die Stadt sich früher als 2006 per Satzungsänderung die Möglichkeit verschafft hätte, die Anlieger zur Beteiligung an den Kosten heranzuziehen.
Wann sind die zehn betroffenen Straßen jeweils technisch fertiggestellt worden?
Am längsten her ist laut Stadt die Fertigstellung der Barbarastraße in Dümpten. Sie sei 1970 komplett ausgebaut gewesen. Es folgen die Dessauer Straße (1977) und Teile der Albertstraße (1981 bzw. 1983). Für die Straße „An der Werkstätte“ gibt die Stadt einen Ausbauzeitraum von 1926 bis 2006 (80 Jahre!) an. Ebenfalls lange dauerte laut Verwaltung der endgültige Ausbau am Stich der Kuhlenstraße (1976-2005), der Wasser- (1958-2006), der Markgrafen- (1958-87) und der Alexanderstraße (1966-85).
Wie hoch ist jeweils die Beitragsforderung gegenüber den Bürger gewesen?
Sehr unterschiedlich, sagt die Stadt. Die Beiträge hätten zwischen 20 Euro für ein Garagenflurstück über viele Forderungen im Bereich einiger Hundert bis weniger Tausend Euro bis hin zu Spitzenbeträgen zwischen 10 000 und 40 000 Euro und mehr für sehr große Grundstücke gelegen.
Zu den drei Straßen(ab-schnitten), in denen aktuell noch Bescheide rausgegangen sind: Wann endet jeweils die Klagefrist?
Grundsätzlich einen Monat nach Zustellung der Bescheide. Soweit Bescheide allerdings noch nachträglich berichtigt werden, verlängert sich die Klagefrist noch einmal.
Die Stadt verweist im aktuellen Streit auf ein Urteil zu einem anderen Altfall, wo die städtische Vorgehensweise vom Verwaltungsgericht exemplarisch als rechtens erachtet worden sei.
Es gibt kein schriftliches Urteil, sagt die Stadt. Im Rahmen einer mündlichen Verhandlung am 13. Februar 2009 sei in besagtem Fall festgestellt worden, dass ein Beitragsanspruch der Stadt „ohne Zweifel“ gegeben sei. „Das Gericht hat aber die Einbeziehung weiterer Grundstücksflächen verlangt, wodurch sich der Beitrag für das klägerische Grundstück reduzierte. Es ist daher ein Vergleich geschlossen worden. Im Terminprotokoll zur Verhandlung ist nur festgehalten, dass die Sach- und Rechtslage erörtert wurde. Inhaltliche Ausführungen dazu sind nicht enthalten.“ Aktenzeichen des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf: 17 K 4779/08.
Wie würde die Stadt reagieren, wenn das Verwaltungsgericht einen Bescheid für rechtswidrig erklärt? Würde sie auch Bürgern, die nicht geklagt haben, die Beiträge zurückerstatten?
Nein, lautet die Antwort der Verwaltung. „Das wäre rechtlich nicht zulässig.“
Gibt es Straßen, die durch die Verjährungsfrist zum 31.12.2010 nun nicht mehr abgerechnet werden können? Wenn ja, welche Forderungssumme ist erloschen?
Nein, solche Straßen soll es nicht geben.