Mülheim. .
Die MBI haben Strafanzeige wegen Veruntreuung von Abwassergebühren gegen die Verwaltungsspitze der Stadt gestellt. Umweltsamtleiter Dr. Jürgen Zentgraf weist die Vorwürfe zurück und sagt, dass der Bürger "keineswegs übers Ohr gehauen" werde.
Mag in anderen Kommunen die Politik sich aufs Weihnachtsfest einstimmen, in Mülheim stehen die Zeichen auf Konflikt. Umweltamtsleiter Dr. Jürgen Zentgraf unterbrach jetzt sogar kurz seinen Urlaub, um die Öffentlichkeit darüber zu informieren, dass bei den Abwassergebühren alles mit Recht und Ordnung zugehe und der Bürger keineswegs übers Ohr gehauen werde.
MBI sprechen von "Gebührenklau"
Den Eindruck vermitteln die Mülheimer Bürgerinitiativen und sprechen von „Gebührenklau“. Drei Tage vor Weihnachten haben sie bei der Staatsanwaltschaft Duisburg Strafanzeige und Strafantrag gegen die Verwaltungsspitze gestellt. Den Bürgern, betont Fraktionschef Lothar Reinhard, stünden gewaltige Rückerstattungen zu. Stattdessen würden 5,4 Millionen Euro an Überschüssen zum Stopfen der Haushaltslöcher verwendet. „Das nennen wir Veruntreuung von Geldern.“
Die MBI ernten für ihr Vorgehen sehr unterschiedliche Reaktionen aus der Bevölkerung: Von Bravo-Rufen bis zum Vorwurf, der Stadt eher zu schaden als zu nützen reicht das Spektrum. Seit 2003 reiten die Mülheimer Bürgerinitiativen auf den Abwassergebühren herum, damals wie heute hatten sie das Innenministerium und den Regierungspräsidenten als zuständige Aufsichtsbehörden eingeschaltet. Doch deren Reaktion wollte man jetzt nicht mehr abwarten. „Die erste Rate der Überschüsse in Höhe von 1,3 Millionen Euro wird noch dieses Jahr zweckentfremdet“, so sieht es Reinhard.
Weg nicht ungewöhnlich
Tatsächlich gibt es Überschüsse, sagt auch Jürgen Zentgraf. Und tatsächlich führt die Stadt diese, so hat es der Rat mit Mehrheit beschlossen, dem Haushalt zu. Kein ungewöhnlicher Weg, sagt Zentgraf und ein Weg, der von Verwaltungsgerichten längst bestätigt und für in Ordnung befunden wurde. Warum? Nun, sagt Zentgraf, „es handelt sich bei den Überschüssen nicht um Überdeckungen des Gebührenhaushaltes.“ Dass es seit einigen Jahren Gewinne gebe, hänge vielmehr mit dem Unterschied zwischen kalkulatorischen Kosten und tatsächlichen Aufwendungen zusammen. Heißt: Die Stadt legt bei den Gebühren höhere Zinsen für Abschreibungen und Investitionen zugrunde, als sie derzeit tatsächlich wegen des anhaltenden Zinstiefs zahlen muss. Die Stadt kalkuliert langfristig mit sechs Prozent Zinsen am Markt, zahlt aber im Schnitt derzeit nur vier, könnte eines Tages aber auch über den sechs Prozent liegen, ohne dass dies dem Gebührenzahler dann zur Last gelegt würden.
Verfahren bedeute Sicherheit
Der „Berechtigung“ der Gewinnentnahme aus dem Abwasserbetrieb stehe allerdings auch die Verpflichtung des Kämmerers gegenüber, jederzeit die notwendigen Mittel zum Bau und Betrieb der Abwasseranlagen zur Verfügung zu stellen, so Zentgraf. Der Bürger, betont er, „fährt mit diesem Verfahren gut, es bedeutet Sicherheit.“
Die MBI halten das schlicht für nicht tragbar: „Die Abwassergebühren müssen kostendeckend sein, jährlich je nach Anfall der Aufwendungen berechnet werden.“ Gelder einfach umzuschichten, sei bei Gebühren nicht zulässig.