Mülheim. .

„Gleich gibt’s Leckerchen“: So soll ein Busfahrer der Mülheimer Verkehrsgesellschaft (MVG) einen Senior angesprochen haben, der eine Tür blockierte. Es folgte eine Beschwerde – aktuell nicht die einzige über die Behandlung von Senioren.

In diesen Tagen muss sich das Beschwerdemanagement der MVG gleich mit zwei Klagen von Fahrgästen beschäftigen, bei denen sich Senioren unangemessen behandelt fühlten. So störte Ursula Otterbeck bei einer Busfahrt mit einer Freundin nach Saarn, wie der Fahrer einen älteren Herrn dazu aufforderte, von der Tür zurückzutreten, um sie öffnen zu können. „Noch ein Stück, noch mehr, noch ein Stück, schön! Gleich gibt’s auch Leckerchen“, habe der Busfahrer „in einem unmöglichen, zynischen Ton“ gesagt, berichtet sie. Der alte Mann habe einen roten Kopf bekommen und die Gruppe Jugendlicher nebenan gegrinst. „Das ist“, ärgert sich Ursula Otterbeck, „kein Vorbild für die Jugend.“ Und in ihrem Schreiben, das sie der MVG geschickt hat, fragt sie: „Ist das der neue Umgangston ... Müssen wir uns das gefallen lassen?“

Sicher nicht, macht Nils Hoffmann, Pressesprecher der MVG, klar: „Gesetzt den Fall, es hat sich so ereignet: Fahrgastbeschimpfungen, das geht gar nicht. Wir können es uns als Verkehrsbetrieb überhaupt nicht leisten, dass jemand uns in solcher Art und Weise repräsentiert.“

Beschwerde-Mail

Auch der zweite Fall, in dem ein Sohn sich darüber beklagt, dass seinem 84 Jahre alten gebrechlichen Vater vom Fahrer die Beförderung im Bus der Linie 133 verweigert worden sei, weil der Bus auf dem Weg nach Saarn überfüllt gewesen sei, wird von der MVG überprüft. In der Beschwerde-Mail an die MVG, die auch der WAZ vorliegt, schreibt der Sohn: „Noch während der Bus stand, wurde mein Vater durch den Busfahrer ,gemaßregelt’: ,... er stände im Weg, würde dem Fahrer die Sicht versperren etc., und habe den Bus sofort wieder zu verlassen’ ... was er dann unter dem grölenden Beifall der Schülerschaft tat.“ Da hätte es wohl auch andere Möglichkeiten gegeben, schätzt Nils Hoffmann.

Grundsätzlich, erklärt der Pressesprecher, habe der Fahrer, die Fahrerin das „Hausrecht“ in den MVG-Fahrzeugen. Sei ein Bus zu voll, gebe es die Berechtigung, die Fahrgäste zu bitten, auf das nächste Fahrzeug zu warten – trotz der Beförderungspflicht. Doch jedem Fahrer dürfte die Prioritätenliste bekannt sein. „Bedürftige Fahrgäste sind bevorzugt zu befördern.“

Betriebsinterne Anhörung

Hoffmann nennt als Beispiel einen Radfahrer, der mit Drahtesel im Bus fährt. Beansprucht an der nächsten Haltestelle eine Mutter mit Kinderwagen den Stellplatz, kann der Busfahrer den Radler dazu auffordern, den Bus zu verlassen, um für den Kinderwagen Platz zu machen. Im Fall des Seniors sei es einem Jüngeren sicher eher zuzumuten gewesen, zu warten. So eine Entscheidung „müsse ein Fahrer in wenigen Sekunden abwägen“, so Hoffmann. Und mit der eigenen Autorität durchsetzen. „Unsere Kolleginnen“, weiß er, „können das gut.“

Beschwerden wie diese würden sehr ernst genommen. „Wenn der Fahrer identifiziert wird, wird es eine betriebsinterne Anhörung im Beisein ds Betriebsrats geben“, sagt Nils Hoffmann. Manchmal, aber selten, käme es zu Gegenüberstellungen der Konfliktparteien. Sofern ein Fehlverhalten nachgewiesen werden könne, würden auch arbeitsrechtliche Konsequenzen drohen. Das vorrangige Ziel sei aber, zu erreichen, dass sich der Kollege zukünftig anders verhalte.

Die Beschwerdeführer würden in jedem Fall ein Antwortschreiben bekommen. Der MVG sei die Meinung seiner Kunden sehr wichtig. Nils Hoffmann: „Wir sind froh, wenn die Fahrgäste sich äußern, egal, um was es geht.“