Mülheim. .

Eine Mutter klagt bitter über die Mülheimer Verkehrsgesellschaft: Kontrolleure hätten ihren 15-jährigen Sohn trotz gültigen Schoko-Tickets aus dem Bus werfen wollen – weil ein Lesegerät die Fahrkarte des Sohnes nicht erfassen konnte.

Eine Mutter klagt die Mülheimer Verkehrsgesellschaft (MVG) an, ihren 15-jährigen Sohn unverhältnismäßig hart behandelt zu haben. Trotz gültigem Ticket und auch sonst keinem Fehlverhalten hätten Kontrolleure den Jugendlichen aus dem Bus werfen wollen. Die MVG schildert den Fall anders, ihre Sichtweise konnte sie aber während der kompletten letzten Woche nicht belegen.

Der Streitfall datiert vom 27. Juni. Sonntagsabends um kurz nach 19 Uhr wollte der 15-Jährige vom Hauptbahnhof aus mit dem 151er Bus zu seinem Elternhaus in Heißen fahren. Doch die Fahrt, so die Schilderung der Mutter, sollte nach dem Willen von MVG-Kontrolleuren schnell zu Ende sein. Sie hätten sich Schoko-Ticket und Schülerausweis ihres Sohnes präsentieren lassen. Weil deren Lesegerät den Magnetstreifen des Schoko-Tickets aber nicht habe erfassen können, hätten sie ein neues Ticket ausgestellt: eines für Schwarzfahren – 40 Euro!

Dame schritt ein

Das sei ja noch kein Problem, so die Mutter. Dies lasse sich ja durch den Austausch der defekten Karte innerhalb einer Woche im MVG-Kundencenter revidieren. Nicht zu akzeptieren sei, dass die Kontrolleure ihren Sohn hätten aus dem Bus werfen wollen. „Das ist ja wohl unverhältnismäßig, wenn die eigene Technik der MVG versagt.“ Nur das Einschreiten einer Dame im Bus habe den Rausschmiss verhindert. Sie habe ihren Sohn auf ihr Ticket 2000 mitgenommen.

Das Schoko-Ticket, versichert die Mutter des 15-Jährigen, sei gültig, seit Jahren monatlich werde ein Betrag abgebucht. Warum, fragt die Heißenerin, haben die Kontrolleure keine Möglichkeit, die auf dem Ticket abgedruckte Kundennummer über Funk oder Handy zu prüfen zu lassen, bevor sie einen Minderjährigen zum Aussteigen nötigen wollen?

Nur gefragt, wann er aussteigt?

Die MVG brauchte einige Tage, um eine WAZ-Anfrage zum geschilderten Fall zu beantworten. Zunächst hieß es am Dienstag: „Wir sind selber in der Findungsphase, das wird bis Donnerstag dauern.“ Am Donnerstag referierte MVG-Sprecher Olaf Frei dann die Stellungnahme der Kontrolleure. Erstens: „Das Ticket war abgelaufen.“ Zweitens: Die Kontrolleure hätten den Jungen nur gefragt, wann er denn gedenke auszusteigen. Das habe allein den Zweck gehabt, in Erfahrung zu bringen, ob die Angelegenheit noch während der Fahrt geklärt werden könne oder ob ein Kollege sich der Sache an der Endhaltestelle des Jungen annehmen müsse. Der Kontrolleur, so Frei, „vermutet Verständigungs- oder Kommunikationsprobleme“. Schon laut Dienstanweisung sei es untersagt, Minderjährige des Busses zu verweisen.

Bliebe die Frage nach der Gültigkeit des Tickets. Die Mutter bleibt bei ihrer Version. Die MVG sah sich bis zum Wochenende nicht in der Lage, dies anhand der Kundennummer zu überprüfen. Nur eine Aussage traf Frei: Die zwei besagten Kontrolleure hätten allein an jenem Sonntag sieben von neun überprüften Schoko-Tickets als ungültig bewertet. Ob all die „überführten“ Schüler noch weiterfahren durften, blieb offen.