Mülheim. Nach dem folgenschweren Unfall auf der Aktienstraße in Mülheim, bei dem eine 46-jährige Mutter starb, ist nun klar, wie schnell der Raser fuhr.

Die Bestürzung nach dem Horrorunfall, bei dem am Donnerstagabend auf der Aktienstraße eine 46 Jahre alte Frau ums Leben gekommen und ihr zehnjähriger Sohn sowie der Familienvater schwer verletzt worden waren, nachdem ein 27-Jähriger mit stark überhöhter Geschwindigkeit über eine rote Ampel gefahren war, hält unvermindert an. Jetzt geben Staatsanwaltschaft und Polizei weitere Ermittlungserkenntnisse bekannt.

Mehr als doppelt so schnell wie erlaubt war der Cupra Leon auf der Aktienstraße unterwegs, als es zu dem verheerenden Unfall kam. Auf fast 120 km/h hatte der 27 Jahre alte Fahrer sein Auto beschleunigt, als er in Höhe der A40-Anschlussstelle Mülheim-Winkhausen mit dem Smart Forfour der Familie kollidierte. Zulässig sind auf der Strecke 50 km/h. Die zuständige Oberstaatsanwältin und Leiterin der Abteilung für Tötungsdelikte bei der Staatsanwaltschaft Duisburg, Devrim Kim Ermiş, gab auf Nachfrage dieser Redaktion bekannt: „Bei dem Pkw des Unfallverursachers wurde eine Aufprallgeschwindigkeit von 119 km/h festgestellt.“

Haftbefehl in drei Fällen erlassen nach Unfall mit Todesfolge auf Mülheimer Aktienstraße

Nach bisherigen Erkenntnissen handele es sich nach Aussage der Oberstaatsanwältin um ein sogenanntes Alleinrennen. Demnach war der Fahrer des Cupra Leon ein Raser, der sich zwar nicht mit einem anderen Fahrzeug messen wollte, dennoch aber mit nicht angepasster, höchstmöglicher Geschwindigkeit gefahren sei und somit grob verkehrswidrig und rücksichtslos gehandelt habe, wodurch er sich strafbar gemacht habe. Bereits am Freitagnachmittag war gegen den 27-Jährigen Haftbefehl erlassen worden - in drei Fällen, wie Polizeipressesprecher Pascal Pettinato verdeutlicht: „Einmal wegen Mordes, da die 46-jährige Mutter ums Leben gekommen ist, und zweimal wegen versuchten Mordes, weil der Vater und der Sohn verletzt worden sind.“ Vater und Sohn befänden sich nach wie vor im Krankenhaus, heißt es bei der Polizei.

An der Unfallstelle an der Aktienstraße in Mülheim, bei dem eine 46 Jahre alte Frau ums Leben kam, bot sich den Einsatzkräften ein Bild des Schreckens.
An der Unfallstelle an der Aktienstraße in Mülheim, bei dem eine 46 Jahre alte Frau ums Leben kam, bot sich den Einsatzkräften ein Bild des Schreckens. © Feuerwehr Mülheim an der Ruhr | Feuerwehr Mülheim an der Ruhr

Weit mehr als fahrlässige Tötung sieht die Staatsanwaltschaft in dem folgenschweren Unfall. Oberstaatsanwältin Ermiş erklärt mit Blick auf das stark beschleunigte Auto, das wohl zur Tatwaffe wurde: „Es besteht ein dringender Tatverdacht des heimtückischen Mordes mit einem gemeingefährlichen Mittel aus niederen Beweggründen zur Ermöglichung einer anderen Straftat, in drei Fällen, wobei es in zwei Fällen beim Versuch blieb.“

Mutmaßlicher Unfallfahrer muss sich nach schwerwiegendem Crash wegen Mordes verantworten

Polizeipressesprecher Pettinato führt ebenfalls das Mordmerkmal Heimtücke an, das dann greife, wenn „das Opfer arglos ist und nicht erwarten kann, dass Gefahr droht“. Zudem würde aufgrund des grob verkehrswidrigen und rücksichtslosen Verhaltens „bedingter Vorsatz“ zugrunde gelegt, so der Polizeisprecher, was gelte, wenn „der mutmaßliche Täter in Kauf nimmt, dass Schaden eintritt“ - im konkreten Fall nicht nur durch die überhöhte Geschwindigkeit, sondern auch durch das Missachten der roten Ampel.

Dass Fahrer, die in Folge eines Rennens - gegen andere oder gegen sich selbst - einen Unfall verursachen, bei dem jemand stirbt, auch wegen Mordes verurteilt werden können, ist in Deutschland noch recht neu und bislang selten. Für Aufsehen gesorgt hatte ein illegales Autorennen auf dem Berliner Ku‘damm im Jahr 2016, bei dem es zu einem Unfall kam, in dessen Folge ein unbeteiligter Autofahrer ums Leben kam. Damals waren zunächst beide Raser wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden, der Rechtsstreit ging durch mehrere Instanzen. Der Haupttäter hatte Verfassungsbeschwerde gegen seine Verurteilung eingelegt, war damit aber letztlich gescheitert.

Sollte der Unfallfahrer wegen Mordes verurteilt werden, droht ihm lebenslange Haft

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Sollte der Unfallverursacher wegen Mordes verurteilt werden, ordnet die Oberstaatsanwältin das Strafmaß ein: „Mord ist mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedroht.“ Bislang war der 27-Jährige nach Angaben der Behörden polizeilich nicht in Erscheinung getreten.

Zu weiteren geplanten Ermittlungsmaßnahmen will die Staatsanwaltschaft derzeit keine Auskünfte geben. Auch die Polizei gibt an, die Ermittlungen am Unfallort an der Aktienstraße vorerst abgeschlossen zu haben. Ob es gegebenenfalls zu einer Rekonstruktion des Unfallhergangs vor Ort komme, sei derzeit noch offen, so Polizeisprecher Pettinato.

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