Mülheim. Revision chancenlos: Das Urteil gegen einen Mülheimer AZ-Mitarbeiter steht. Er hatte sich gegen Zwangs-Durchsuchung gewehrt, wurde geschlagen.
Mehr als viereinhalb Jahre nach dem gewaltsamen Polizeieinsatz am Autonomen Zentrum (AZ) in Mülheim ist das Strafverfahren gegen einen AZ-Mitarbeiter endgültig beendet. Niklas O., der damals von einem Polizisten geschlagen und verletzt wurde, hat seine Revision vor dem Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf zurückgezogen, weil sie aussichtslos war.
Er muss nun die Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 25 Euro zahlen, die das Duisburger Landgericht im August 2023 gegen ihn verhängt hat - wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte. Außerdem trägt er die Kosten des langwierigen Verfahrens, in dem bis zuletzt entscheidende Fragen offen blieben. Bereits im August 2021 war eine Mitarbeiterin des AZ vom Landgericht Duisburg zu eines Geldstrafe verurteilt worden, wegen eines „tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte“. Dabei ging es ebenfalls um den eskalierten Polizeieinsatz am 8. Juni 2019.
Mülheimer AZ-Mitarbeiter muss Geldstrafe zahlen
Das AZ hat zur Rücknahme der Revision eine Presseerklärung veröffentlicht und Auszüge einer Zwischenerklärung des OLG. Diese macht deutlich, dass das Gericht die Revison verworfen hätte. Zentraler Punkt ist die Frage, ob die Polizisten O. zwangsweise auf Personalien durchsuchen durften. Denn nach dem Rausschmiss eines AZ-Gastes am frühen Morgen kam er allenfalls als Zeuge einer Straftat in Frage, nicht als Beschuldigter. Das Landgericht Duisburg hatte die körperliche Durchsuchung als rechtmäßig eingeordnet, ebenso sieht es das OLG. Der AZ-Mitarbeiter, der damals erheblich betrunken war, hatte sich geweigert, war von Polizisten auf den Boden geworfen, gefesselt und durch einen Faustschlag verletzt worden.
AZ-Sprecherin Heike Wallbaum erklärt zur Position des OLG, sie zeige „einmal mehr, wie schwer es Betroffene von Polizeigewalt in Deutschland haben, vor Gericht Gehör zu finden“. Die Polizeizeuginnen und -zeugen hätten im Laufe des Verfahrens ihre Aussagen geändert, würden aber dennoch vom OLG für glaubwürdig erklärt. „Dass unser Mitarbeiter, neben seinen Verletzungen, nun auch noch mit einer Verurteilung wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und damit verbundenen Kosten in Höhe von mehreren Tausend Euro leben muss, finden wir skandalös, wenn leider auch nicht ganz überraschend“, so die AZ-Sprecherin.
Strafanzeigen gegen Polizisten und Krankenhausarzt laufen noch
Das letzte Wort zu den Vorfällen am 8. Juni 2019 ist aber noch nicht gesprochen. Auch juristisch nicht. Denn weiterhin ist unklar, was aus den Strafanzeigen gegen drei beteiligte Polizeibeamte wird. Der AZ-Mitarbeiter hatte sie bereits im Oktober 2020 wegen gefährlicher Körperverletzung im Amt angezeigt, ebenfalls angezeigt wurde ein Arzt aus dem Mülheimer St. Marien-Hospital, der dem AZ-Mitarbeiter ohne richterlichen Beschluss eine Blutprobe entnommen hatte. Die Staatsanwaltschaft Duisburg hatte diese Anzeigen jahrelang ruhen lassen, um den rechtskräftigen Abschluss des Verfahres gegen O. abzuwarten, wie es hieß. Aus Sicht des AZ-Teams sind die Strafverfahren „verschleppt“ worden. O.s Anwalt hatte mehrfach Nachfragen gestellt und Verzögerungsrügen erhoben, mit Blick auf die Verjährung für Körperverletzung, die regulär im Juni 2024 eintreten würde.
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Die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Duisburg, Marieluise Hepe, hatte dagegen im August 2023 erklärt, es gebe „eine sehr große Bereitschaft“, die Strafanzeigen zu verfolgen, sofern hinreichende Anhaltspunkte vorliegen. Zudem gebe es Möglichkeiten, die Verjährungsfrist zu verlängern.
Auf erneute Anfrage der Redaktion teilte die Staatsanwältin nun mit, „dass die Ermittlungen zwar noch andauern, aber kurz vor einem Abschluss stehen“. Voraussichtlich Mitte bis Ende April gebe es nähere Informationen. AZ-Sprecherin Heike Wallbaum erklärt mit Blick auf diese Verfahren: „Wir werden gespannt verfolgen, was dieser Ermittlungsansatz viereinhalb Jahre nach dem ursprünglichen Vorfall zu Tage fördern wird, hätten aber natürlich bereits vor Jahren ernsthafte Ermittlungen gegen die beteiligten Polizisten erwartet.“
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